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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.
Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.
Meine Aufgaben:
Brandschutz
Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft
Sicherheit
Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen
Umweltschutz
Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und Vergleichen mit Grenzwerten.
Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder
Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel
Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur Verbrennungsoptimierung
Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen
Beratung
Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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