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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


29.05.2019

geea-Maßnahmenpaket für Gebäudewende

„Wir brauchen deutlich mehr Tempo im Gebäudesektor“

Andreas Kuhlmann, geea-Sprecher und Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena): „Auch wenn der Gebäudebereich seine Treibhausgasemissionen seit 1990 bereits um mehr als 40 % reduziert hat: Mit Blick auf die Sektorziele der Bundesregierung bleibt der Handlungsbedarf gewaltig. Die jährlichen Emissionen im Gebäudesektor sollen laut Klimaschutzplan der Bundesregierung auf 72 Mio. t im Jahr 2030 sinken. Das bedeutet eine Reduzierung um weitere fast 50 Mio. t – und das in den nächsten zehn Jahren. Davon sind wir weit entfernt. Die bereits stattfindende Gebäudesanierung – Austausch von Heizungen und Fenstern, neue Dämmung usw. – bringt erst eine Einsparung von rund 20 Mio. t. Das geea-Maßnahmenpaket ermöglicht weitere 13 Mio. t. Das schließt die Lücke noch nicht ganz, aber es bringt uns immerhin in Reichweite zu den Klimazielen und sollte rasch umgesetzt werden. Entscheidend sind jetzt die Verhandlungen im Klimakabinett über das Klimaschutzgesetz 2030. Wir brauchen deutlich mehr Tempo im Gebäudesektor. Wenn wir die Klimaziele verfehlen, kommen hohe Kosten für Ausgleichszahlungen auf Deutschland zu.“

Verbleibende Lücke muss geschlossen werden

Um die über das geea-Maßnahmenpaket hinaus verbleibende Klimaziellücke von 15 Mio. t CO2-Äquivalenten im Gebäudesektor zu schließen, drängt Kuhlmann auf eine Diskussion über weitere Optionen. Diese können von einer beschleunigten Markteinführung von klimaneutralen, synthetischen Brennstoffen über einen CO2-Preis bis hin zum Handel mit Energieeinsparzertifikaten im Gebäudesektor reichen. Zudem seien weitere Klimaschutzpotenziale bei Themen absehbar, die zwar bereits diskutiert werden, aber nicht schnell genug vorankommen. Der geea-Sprecher nennt hier beispielhaft die energetische Sanierung von Quartieren anstelle einzelner Häuser, Chancen durch Automatisierung und Digitalisierung im Gebäudebetrieb oder auch die Entwicklung neuer Geschäfts- und Investitionsmodelle.

Download: Politisches Maßnahmenpaket der geea.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater