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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.06.2014

dena-Wettbewerb für die öffentliche Hand: Bis 14. Juli bewerben

Die Gewinner des Wettbewerbs „Energieeffizienz in öffentlichen Einrichtungen – Gute Beispiele 2014“ der Deutschen Energie-Agentur (dena) erhalten ein Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro und die Auszeichnung als „Vorreiter für Energieeffizienz“.

Gesucht sind erfolgreich umgesetzte Energieeffizienzprojekte, beispielsweise von staatlichen Museen, Universitäten, Landratsämtern, Rathäusern, Schulen oder aus dem Bereich der kommunalen Straßenbeleuchtung. Neben Gemeinden, Städten, Landkreisen sowie Landes- und Bundesbehörden können sich auch kommunale, landes- und bundeseigene Unternehmen noch bis zum 14. Juli 2014 bewerben. Die Preisverleihung findet im Rahmen des dena-Energieeffizienzkongresses am 11. und 12. November 2014 in Berlin statt.

Mit dem Wettbewerb, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert wird, will die dena auf erfolgreiche Energieeffizienzprojekte aufmerksam machen und deren Bedeutung für den öffentlichen Sektor betonen. Er findet in Kooperation mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund statt. Für eine Qualifikation muss das Projekt Endenergieeinsparungen erreicht haben und bereits evaluiert sein. Teilnehmen können öffentliche Einrichtungen jeder Größe, die zu mindestens zwei Dritteln in öffentlicher Hand sind.

Neben der Chance auf ein Preisgeld werden alle eingereichten Projekte das Label „Good Practice Energieeffizienz“ der dena erhalten, sofern sie die Anforderungen des Labels erfüllen und unabhängig davon, ob sie zu den Gewinnern des Wettbewerbs zählen. Weitere Informationen zum Wettbewerb und zum Good-Practice-Label unter www.energieeffizienz-online.info




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