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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


10.06.2014

Zweifel an den Instrumenten der EEG-Novelle - aktuelle Studie veröffentlicht

In einer Metaanalyse wurden die Stärken und Schwächen der Instrumente der EEG-Novelle untersucht.

Der vorliegende Regierungsentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht eine verpflichtende Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien und die Einführung von Ausschreibungen vor. Damit berücksichtigt der Entwurf Instrumente, die sich nach Ansicht verschiedener energiepolitischer Akteure kostensenkend auswirken sollen. Allerdings gibt es auch Zweifel an der Kosteneffizienz dieser Maßnahmen. Forschungseinrichtungen wie das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) oder das Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS) verweisen auf erhöhte Risikoaufschläge sowie Transaktions- und Vermarktungskosten, welche die Nutzung von Direktvermarktung und Ausschreibungen im Vergleich zur Einspeisevergütung vermutlich nicht günstiger werden lassen. Die unterschiedlichen Sichtweisen arbeitet eine Metastudie heraus, welche die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) veröffentlicht hat. Die Untersuchung vergleicht 16 Studien hinsichtlich ihrer zentralen Aussagen und Empfehlungen für eine Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.

„Ob sich die in der Wirtschaftstheorie als effizient geltenden Maßnahmen letztlich kostensenkend auf die Endkundenstrompreise auswirken werden, ist höchst ungewiss“, fasst Philipp Vohrer, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien, das Ergebnis der Analyse zusammen. „Der Gesetzgeber sollte vor dem Hintergrund der deutschen Klima- und Ausbauziele besonders die Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien im Blick behalten. Nur so werden die Investitionskosten überschaubar bleiben.“

Der aktuelle Regierungsentwurf schlägt eine Kombination aus Preis- und Mengensteuerung vor und folgt damit den Empfehlungen der meisten im Vorfeld publizierten Studien. Diese Übereinstimmung lässt sich aus einer 16-seitigen Metastudie ablesen, welche die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) in Zusammenarbeit mit dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung Aachen (BET) erstellt hat. Die im Rahmen des AEE-Forschungsradars Energiewende erstellte Analyse zieht den Vergleich zwischen veröffentlichten Vorschlägen zur instrumentellen Weiterentwicklung des EEG und dem aktuellen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle.

Die detaillierte Analyse zeigt, dass es in der Fachwelt unterschiedliche Sichtweisen gibt, wie kosteneffizient die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen sind. Die vollständige Metastudie „Finanzierungsinstrumente für Strom aus Erneuerbaren Energien“ steht zum Download zur Verfügung.



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater