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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


14.01.2019

Zusatz-Förderung für WEG in Bayern

Der Freistaat Bayern unterstützt seit 1. September 2018 Wohnungseigentümergemeinschaften mit dem neuen Förderprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt bei Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungen sowie baulichen Maßnahmen zur barrierearmen und barrierefreien Anpassung des Gemeinschaftseigentums von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden.

Zur Förderung:

  • Verbandskredit mit 10-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsverbilligung (ohne Bonitätsprüfung der einzelnen Eigentümer – Ausnahme ein Eigentümer hält mehr als ein 1/3 und ohne dingliche Sicherung). In Baden Württemberg übernimmt das Land Baden Württemberg die Bürgschaft für die einzelnen Darlehen. Analog verhält es sich in Bayern, wo der Freistaat Bayern eine Ausfallbürgschaft für dieses Produkt erteilt hat.
  • Bis zu 85 % der der Förderzusage zugrunde gelegten Modernisierungs- und Instandsetzungskosten
  • Energetische Sanierung auf Grundlage des KFW-Programms „Energieeffizient Sanieren-Kredit“; derzeit angebotener Zinssatz nom./eff.0,60 %
  • Nicht-energetische Maßnahmen werden nicht mit Tilgungszuschüssen unterstützt. Diese gibt es nur in Verbindung mit den KfW-Mitteln. Der Zinssatz für das Produkt der der BayernLabo beläuft sich auf derzeit nom. 1,65 % / eff 1,66 %.

Weitere Informationen unter www.bayernlabo.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater