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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.10.2011

Zusätzliche Entlastungen für die Industrie lassen EEG-Umlage steigen

Nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) werden die Stromverbraucher in Deutschland durch den Anstieg der so genannten EEG-Umlage von 3,53 auf 3,59 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom im kommenden Jahr unnötig belastet.

„Für diesen Anstieg ist einzig und allein die Politik verantwortlich. Sie hat Ausnahmeregelungen für die Industrie erweitert, eine teure Marktprämie eingeführt und den Netzbetreibern zusätzliche finanzielle Rücklagen zugestanden. Die Kosten für den notwendigen Ausbau der Erneuerbaren werden auf immer weniger Schultern verteilt“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz den erneuten Kostenanstieg für die Stromkunden.

Über die EEG-Umlage finanzieren die Stromverbraucher den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Stromsektor. Für rund 650 Unternehmen mit einem jährlichen Mindeststromverbrauch von 100 Gigawattstunden (GWh) ist die EEG-Umlage jedoch „gedeckelt“. Sie zahlen im niedrigsten Fall lediglich 0,05 Cent pro Kilowattstunde Strom. Die Strommenge, die dieser Regelung unterliegt, wird von den Übertragungsnetzbetreibern in diesem Jahr auf 74 Terawattstunden (TWh) beziffert. Für das kommende Jahr gehen die Netzbetreiber sogar von 84 TWh aus, die weitgehend von der Umlage befreit sind. Allein diese zusätzlichen 10 TWh erhöhen die EEG-Umlage für alle anderen um 0,1 Cent pro Kilowattstunde.

Ab 2013 wird die Bundesregierung die Zahl privilegierter Unternehmen noch einmal massiv ausweiten: Sie senkt den Mindeststromverbrauch, um in den Genuss der „gedeckelten“ Umlage zu kommen von 100 Gigawattstunden auf 10 Gigawattstunden pro Jahr. Die Mehrkosten für die „normalen“ Stromverbraucher variieren dabei zwischen 300 und 500 Millionen Euro. „Die Solidargemeinschaft für die Energiewende wird zunehmend kleiner“, stellt Schütz fest.

Darüber hinaus wird den Übertragungsnetzbetreibern ab kommendem Jahr die Bildung zusätzlicher finanzieller Rücklagen in Höhe von 390 Millionen Euro zugestanden, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Dieser finanzielle Puffer hat an der künftigen EEG-Umlage in Höhe von 3,59 Cent einen Anteil von 0,1 Cent.

www.bee-ev.de

 

 




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