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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.02.2011

Zeitvariable Stromtarife noch nicht wettbewerbsfähig

Verivox hat die zeitvariablen Stromtarife der 100 größten Grundversorger untersucht. Der Vergleich mit normalen Tarifen zeigt, dass die zeitvariablen Angebote von den Verbrauchern viel Aufmerksamkeit verlangen und ihr Einsparpotenzial nur gering ist.

Seit Beginn des Jahres müssen Stromversorger einen Tarif anbieten, der die jeweilige Zeit des Verbrauchs berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Strom je nach Uhrzeit einen anderen Preis hat. Wann wie viel verbraucht wurde, wird mit Hilfe eines „intelligenten“ Stromzählers gemessen. So sollen Kunden die Möglichkeit erhalten, ihren Stromverbrauch effizienter zu steuern und von Zeitzonen mit günstigeren Preisen zu profitieren.

Einbau eines neuen Zählers notwendig
„Die Stromversorger experimentieren derzeit mit den verschiedensten Angeboten“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. „So gibt es etwa Tarife mit sechs unterschiedlichen Zeitzonen oder ein Teil des Strompreises wird an den stundengenauen Spotmarkt der Strombörse gekoppelt. Diese komplizierten Konstruktionen können aber nur attraktiv sein, wenn die erhöhte Aufmerksamkeit der Verbraucher mit entsprechend günstigen Preisen belohnt wird. Das ist bisher noch nicht der Fall.“
Zwar bieten viele Grundversorger inzwischen mindestens einen zeitvariablen Tarif an, 96 der 100 größten Grundversorger haben ein entsprechendes Angebot im Programm. Dabei gehört jedoch bei nur rund einem Drittel der Versorger auch ein intelligenter Stromzähler dazu. Die anderen Angebote setzten einen herkömmlichen Zwei-Tarif-Zähler voraus. In beiden Fällen gilt, dass der Einbau eines neuen Zählers notwendig ist, was in der Regel vom Verbraucher bezahlt werden muss. Je nach Versorger und Angebot liegen diese einmaligen Kosten zwischen 80 und 150 Euro.

Einsparung von durchschnittlich 18 Euro pro Jahr
Um die Kosten zeitvariabler Tarife mit Einheitstarifen zu vergleichen, hat Verivox die neuen Angebote den herkömmlichen Grundversorgungstarifen gegenübergestellt. Geht man davon aus, dass der Verbrauch eines Musterhaushaltes dem „Standardlastprofil“ privater Haushalte entspricht, ergibt der Kostenvergleich für 4000 kWh nur eine geringe Einsparung von durchschnittlich 18 Euro pro Jahr.
Dabei fallen große Preisunterschiede zwischen den Versorgern auf. So ist der zeitvariable Tarif der Energieversorgung Leverkusen bei gleichem Verbrauch 120 Euro teurer als der normale Grundversorgungstarif. Bei der Energiedienst AG hingegen ist der zeitvariable Tarif rund 120 Euro günstiger als die Grundversorgung.

Sehr starke Verhaltensumstellung bringt 44 Euro Ersparnis
Um eine höhere Ersparnis zu erreichen, müssen die Kunden ihr Verbrauchsverhalten drastisch ändern. Wenn sie es schaffen, 10 Prozent (400 kWh) ihres Stromverbrauchs in die günstigeren Zeitzonen zu verlagern, werden die jährlichen Stromkosten um durchschnittlich 44 Euro reduziert.
Um diese Einsparung gegenüber dem Grundversorgungstarif zu erzielen, muss das tägliche Leben jedoch dem Diktat des Stromzählers unterworfen werden. Denn einige wesentliche „Stromfresser“ wie Gefriergeräte und Kühlschränke müssen immer laufen. Die Benutzung von Wasserboiler, Unterhaltungselektronik, Ofen und Herd unterliegt dem Alltagsrhythmus der Verbraucher. Um das Verbrauchsverhalten zu ändern, kann der Einsatz von Waschmaschine, Trockner, Geschirrspülmaschine und Bügeleisen noch am ehesten beeinflusst werden. Aber auch hier setzt die individuelle Wohnsituation oft enge Grenzen.

Bei Tarifwechsel 70 Euro sparen
Klassische Energiesparmaßnahmen und der Wechsel zu einem günstigeren Tarif des örtlichen Anbieters reduzieren die jährlichen Stromkosten weitaus deutlicher, ohne dass die Verbraucher ihr Verhalten ändern müssen. Bei den 100 untersuchten Anbietern kann durch den Wechsel von der Grundversorgung in den günstigsten verfügbaren Tarif (ohne Vorauskasse) eine durchschnittliche Ersparnis von 70 Euro erzielt werden.

www.verivox.de

 




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