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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.08.2016

Zahl der genehmigten Wohnungen weit über Vorjahreszahl

Im 1. Halbjahr 2016 wurden in Deutschland 30,4 % oder rund 42.700 mehr Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt als in den ersten sechs Monaten 2015. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurde von Januar bis Juni 2016 der Bau von insgesamt 182.800 Wohnungen genehmigt. Eine höhere Zahl hatte es im 1. Halbjahr eines Jahres zuletzt im Jahr 2000 gegeben (185.000).

Von den im ersten Halbjahr 2016 genehmigten Wohnungen waren 154.500 Neubauwohnungen in Wohngebäuden (+ 28,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum). Dieser starke Zuwachs zeigte sich vor allem in Mehrfamilienhäusern (+ 30,7 % bzw. + 18.900 Wohnungen). Aber auch die Anzahl genehmigter Wohnungen in Zweifamilienhäusern (+ 18,3 % bzw. + 1800 Wohnungen) und in Einfamilienhäusern (+ 12,0 % bzw. + 5400 Wohnungen) legte erheblich zu. Am stärksten stiegen die Baugenehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen mit + 174,2 % bzw. + 7900 Wohnungen. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Flüchtlingsunterkünfte. Damit wurden von Januar bis Juni 2016 mehr Wohnungen in Wohnheimen (12.400 Wohnungen) genehmigt als in Zweifamilienhäusern (11.300 Wohnungen). Ohne Berücksichtigung der Wohnungen in Wohnheimen stiegen die Baugenehmigungen in neuen Wohngebäuden um 22,5 %.

Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen, erreichte im ersten Halbjahr 2016 mit 25.800 Wohnungen den höchsten Wert seit 1998 (27.600).

Der umbaute Raum der genehmigten neuen Nichtwohngebäude erhöhte sich von Januar bis Juni 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 16,8 Mio. m³ auf 104,1 Mio. m³ (+ 19,3 %). Diese Entwicklung ist sowohl auf einen Anstieg der Genehmigungen bei den öffentlichen Bauherren (+ 29,8 %) als auch bei den nichtöffentlichen Bauherren (+ 18,3 %) zurückzuführen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater