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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.07.2016

Zahl der MAP-geförderten Erdwärmeheizungen vervierfacht

Seit der Neuausrichtung des Marktanreizprogramms (MAP) im vergangenen Jahr hat sich die Anzahl der Geothermieanlagen, die vom Bund einen Investitionskostenzuschuss erhalten haben, mehr als vervierfacht. Als Gründe nennt der Bundesverband Geothermie die deutliche Anhebung der Förderbeträge für Kleinanlagen und die Wiedereinführung der Förderung im Neubau.

Während von Januar bis Mai des vergangenen Jahres ca. 570 Geothermieanlagen gefördert wurden, sind es in diesem Jahr rund 2480. Das entspricht einem Plus von 330 % bzw. einer Vervierfachung der bewilligten Anträge. Die durchschnittliche Heizleistung der geförderten Anlagen liegt bei 10,4 kW. Im vergangenen Jahr waren es 14,4 kW. Zu erklären ist dies durch die wiederaufgenommene Förderung im Neubau. Aufgrund einer höheren Energieeffizienz kommen Heizungen in diesem Segment grundsätzlich mit einer geringeren Leistung aus.

In der überwiegenden Mehrheit der Fälle wird die Innovationsförderung in Anspruch genommen, wovon wiederum ein Großteil auf den Neubau entfällt. Die durchschnittliche Förderhöhe liegt bei rund 4800 Euro, die mittlere Investitionssumme bei 18.350 Euro. Insgesamt wurden in den ersten fünf Monaten dieses Jahres Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 25.700 kW gefördert und Fördermittel im Umfang von 11,9 Millionen Euro ausbezahlt.

Geothermieanlagen mit Wärmepumpen bis zu einer Leistung von 100 kW werden mit einem Investitionskostenzuschuss gefördert. Im April 2015 wurden die Regelungen zur Förderung von erneuerbaren Heizungen geändert. Die Mindestförderung für Erdwärmeheizungen wurde auf 4000 Euro bzw. 4500 Euro (Anlagen mit Erdsonde) angehoben. Grundsätzlich werden 100 Euro pro Kilowatt bezahlt. Besonders effiziente Anlagen haben Anspruch auf die Innovationsförderung. Voraussetzung ist eine Jahresarbeitszahl von 4,5 oder höher. In bestehenden Gebäuden werden damit die Förderbeträge nochmals um die Hälfte erhöht. Weitere Boni für Heizungsoptimierungen oder die Kombination mit anderen Erneuerbaren Energie sind verfügbar. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt über das BAFA.

Für Geothermieanlagen mit mehr als 100 kW stellt das MAP ebenfalls Fördermittel zur Verfügung. Zuständig ist in diesem Fall die KfW.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater