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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.02.2021

ZVEI kritisiert Gebäude-Elektromobilitäts-Gesetz

In fehlenden Leerrohren für Ein- und Zweifamilien-Neubauten sieht der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ein Hemmnis für die Umsetzung der Elektromobilität. Eine spätere Nachrüstung berechnet er mehr als zehnmal so teuer.

 „Der Kompromiss, den die Regierungsfraktionen beschlossen haben, ist nicht ambitioniert genug. Die Gebäudeinfrastruktur bleibt damit ein Schwachpunkt beim Umstieg auf die Elektromobilität“, kritisiert Wolfgang Weber, Geschäftsführer des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI), anlässlich des für heute geplanten Beschlusses des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundestag. Er bemängelt, dass der aktuelle Kompromiss zum GEIG die Installation von Leerrohren im Neubau nicht vorsieht. Positiv sei, dass sich die Abgeordneten auf eine Absenkung der Schwellenwerte geeinigt hätten. Dass im Mehrfamilien-Neubau nun jede fünfte Wohnung und nicht nur jede zehnte Wohnung die Infrastruktur für eine Lademöglichkeit bereithalten soll, hält Weber für vernünftig. Die Regelung schaffe die Voraussetzung, um Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zu Hause zu verbessern. 

ZVEI zu Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz: „Der Erfolg der Elektromobilität entscheidet sich auch in der Garage.“

„Jedes Einfamilienhaus in Deutschland benötigt ein Leerrohr, wenn wir Gebäude schon in der Entstehung fit für die Zukunft der Elektromobilität machen wollen. Den damit verbundenen Kosten von 300 Euro pro Leerrohr stehen späteren Nachrüstkosten von rund 4.000 bis 5.000 Euro gegenüber“, erklärt Weber. Dies habe eine gemeinsame Untersuchung von ZVEI und dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ergeben. „Ein- und Zweifamilienhäuser sollten jetzt auf die Elektromobilität vorbereitet werden, zumal sie rund 30 Prozent des jährlichen privaten Neubaumarkts in Deutschland ausmachen.“ Mit dem aktuellen Kompromiss zum GEIG werde dieser Teil des privaten Neubaumarkts nun nicht für die Zukunft der Elektromobilität berücksichtigt. „Elektromobilität ist ein wichtiger Faktor für die Dekarbonisierung des Verkehrssektors, der erst an Attraktivität gewinnen wird, wenn eine zuverlässige Ladeinfrastruktur, vor allem zu Hause, aber auch am Arbeitsplatz, vorliegt“, sagt Weber. Der Erfolg der Elektromobilität entscheide sich auch in der Tiefgarage. Quelle: ZVEI / jb

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