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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.02.2011

Wichtige Änderung zur Windsogsicherung ab 1. März 2011

Für Planer und Dachdecker gilt es, ab dem 01. März 2011 das geänderte Regelwerk des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) zu beachten.

Das Regelwerk entspricht dem Status einer „anerkannten Regel der Technik“ und ist deshalb verbindlich.

Die neue Fachinformation des ZVDH „Windlasten auf Dächern mit Dachziegel- und Dachsteineindeckungen“ definiert nicht nur die Berechnung der Windlast neu, sondern teilt auch den Dachbereich neu auf und stellt höhere Anforderungen an die Befestigung.

Größere Teilflächen verklammern
Nach der neuen Fachregel müssen wesentlich größere Teilflächen von Steildächern verklammert werden. Zudem muss jetzt in allen vier Windzonen – also auch in den Zonen 1 und 2 – grundsätzlich geklammert werden.

Nach der gültigen DIN 1055-4, der DIN EN 14437 und der neuen Windzonenkarte in den Fachregeln werden ab 01. März wesentlich höhere Anforderungen an Sturmklammern gestellt. Die bisher gültigen Prüfergebnisse – sie wurden nach der niederländichen Prüfnorm durchgeführt – sind damit nicht mehr gültig.

Sturmklammern angepaßt
Europas führender Hersteller von Windsogsicherungen, Fr. Ossenberg-Schule + Söhne GmbH + Co KG, aus dem sauerländischen Altena, hat sich frühzeitig mit den neuen Fachregeln beschäftigt und entsprechend weitere Sturmklammern entwickelt. Sie werden mit der entsprechenden Zuordnung in der bekannten Materialqualität angeboten und entsprechen höchsten Ansprüchen. So beispielsweise die neue Seitenfalzklammer 456 oder die verbesserte Seitenfalzklammer 409.

Wichtig ist, dass bisher übliche Klammern entsprechend den neuen Fachinformationen nur noch bedingt verarbeitet werden dürfen. Deshalb muss bei Ausschreibung und Einkauf unbedingt auf die aktuelle Zuordnung geachtet werden.
Planung und Verarbeitung.

Aktuell bietet Fr. Ossenberg-Schule + Söhne allen Planern und Handwerkern sachgemäß aufbereitete Hilfsmittel:
• Das vierfarbige Handbuch für Verarbeiter und Planer, mit Hintergrundinformationen, Beispielen zur Berechnung und leicht verständlicher Interpretation der neuen Fachinformation. Das Handbuch wird im Internet zum Nachschlagen bereitgestellt und kann direkt bei FOS als gedruckte Version bestellt werden.
• Mit einem Berechnungstool im Internet (www.fos.de) kann mit wenigen Mausklicks eine Einzelfallberechnung durchgeführt werden. Dem Nutzer werden dort die zugeordneten Klammern für die ausgewählte Dachpfanne angezeigt. Zusätzlich erfährt der Nutzer, ob und wie in welchem Dachbereich geklammert werden muss, wie groß die einzelnen Dachbereiche sind und wie viele Klammern für die jeweiligen Dachbereiche benötigt werden.
• FOS bietet auch eine 1,5-stündige Schulung „Professionelle Windsogsicherung“, die von Januar bis April 2011 mit über 80 Schulungen beim Handel in Deutschland durchgeführt werden. Termine und Orte finden Sie im Internet unter www.fos.de „Kontakt/Informationsmaterial“.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater