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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.02.2015

Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz 2015“

Klimaaktive Kommunen und Regionen können ihre erfolgreichen Projekte auch in diesem Jahr auszeichnen lassen und damit ins Rampenlicht rücken.

Das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik rufen gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund dazu auf, bis 31. März 2015 Bewerbungen in folgenden Kategorien einzureichen:

Kategorie 1: Kommunaler Klimaschutz durch Kooperation

Vorbildlich realisierte Klimaschutzprojekte, die auf Beteiligungsprozessen beruhen oder Ergebnis einer erfolgreichen Kooperation mit verschiedenen Akteuren in der Kommune oder mit anderen Kommunen sind. Gefragt sind hier auch internationale Klimaschutzkooperationen und Partnerschaften zwischen Kommunen. Relevant sind insbesondere die Resultate der Zusammenarbeit, wie z.B. Beratungsangebote, Mobilitätsvorhaben oder Bauprojekte.

Kategorie 2: Kommunales Energie- und Klimaschutzmanagement

Herausragendes Engagement im kommunalen Energie- und Klimaschutzmanagement, z.B. durch Energiecontrolling, klimafreundliche Beschaffung, Sensibilisierung und Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit dem Ziel der Reduzierung des Energieverbrauchs.

Kategorie 3: Kommunaler Klimaschutz zum Mitmachen

Erfolgreich umgesetzte Aktionen zur Ansprache und Motivation von Bürgerinnen und Bürgern für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, z.B. kommunale Kampagnen oder spezifische Angebote.

Auszeichnung

Preisgelder in Höhe von insgesamt 225.000 Euro und eine intensive, begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Die Gewinner werden im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung am 1. Oktober 2015 in Hannover ausgezeichnet.

Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/wettbewerb2015




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater