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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.04.2014

Wettbewerb für Sanierungsfahrpläne - bis 13. Juni bewerben

Um clevere Ideen mit Langfristperspektive und gute Beratungen geht es beim Wettbewerb für Sanierungspläne.

Häufig ist es nicht möglich, eine gesamte Sanierung in einem Zug durchzuführen. Dann ist eine vorausschauende Planung der einzelnen Sanierungsschritte besonders wichtig, damit sie in der richtigen Reihenfolge aufeinander aufbauen und die Qualität gewährleistet bleibt. Dabei hilft ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan mit Blick auf das langfristige Ziel. Gleichzeitig muss der Gebäudebesitzer für eine Sanierung begeistert werden.

Das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg entwickelt mit dem Institut Wohnen und Umwelt und der Firma Ecofys im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) neue Ansätze für Sanierungsfahrpläne. Deshalb wurde ein Wettbewerb ins Leben gerufen, der folgende Fragen in den Mittelpunkt stellt: Wie muss ein optimaler Sanierungsfahrplan aussehen, um für die Gebäudebesitzer verständlich und vermittelbar zu sein? Wie kann man die aktuelle Situation und Planung der Eigentümer mit den sehr langfristigen Zielen verbinden?

Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker sind eingeladen, bestehende gute Beispiele für Sanierungsfahrpläne aus ihrer Planungs- und Beratungstätigkeit einzureichen. Die beiden besten Beispiele werden mit 1500 bzw. 1000 Euro Preisgeld prämiert und in der Zeitschrift Gebäudeenergieberater vorgestellt.

Weitere gute Ideen rund um die Erstellung und Vermittlung solcher Sanierungsfahrpläne können ebenfalls eingereicht werden und werden gesondert mit einmalig 500 Euro prämiert. Hierzu zählen z.B. Energieberater- oder Planungssoftware zur Erstellung von Sanierungsfahrplänen oder Motivierendes zur Vermittlung der Inhalte über den eigentlichen Beratungsbericht hinaus.

Weitere Informationen unter www.ifeu.de/sanierungsfahrplan




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater