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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.10.2010

Wer verdient am Gaspreis?

Mit dem Beginn der Heizperiode steigt der Gasverbrauch in Deutschland wieder an. Das unabhängige Verbraucherportal Verivox zeigt, wer an den Gaskosten verdient.

Der Verivox-Verbraucherpreisindex Gas weist für Oktober 2010 einen Kilowattstundenpreis von 5,99 Cent aus. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh kommt damit auf jährliche Gaskosten von 1.199 Euro. Vor einem Jahr waren es noch rund 1.186 Euro, was einem leichten Anstieg um 1 Prozent entspricht.

Wie setzt sich der Gaspreis zusammen?
Die Hälfte der gesamten Gaskosten eines privaten Haushaltes geht an den jeweiligen Gasversorger. Beschaffung, Vertrieb und Marge machen 50 Prozent der Gesamtkosten aus, was einem Durchschnittswert von 593 Euro entspricht.

Zwischen den Gasversorgern ergeben sich jedoch große Unterschiede. Während die regionalen Grundversorger durchschnittlich 602 Euro für Beschaffung, Vertrieb und Marge einplanen können, sind es bei den Anbietern der günstigsten verfügbaren Angebote mit vergleichbaren Konditionen nur rund 372 Euro.

Weitere 25 Prozent (298 Euro) der Gaskosten erhalten die Netzbetreiber in Form von Netznutzungsgebühren für die Durchleitung des Gases zu den Haushalten. Die Kosten werden für den Betrieb des Netzes und der Zähler aufgewendet. Diese Gebühren sind staatlich reguliert, schwanken jedoch regional sehr stark.

Das restliche Viertel der jährlichen Ausgaben für Gas erhält der Staat. Er kann durchschnittlich 307 Euro für sich verbuchen. Dazu gehören die Konzessionsabgabe an die Kommunen, die Gassteuer und nicht zuletzt die Mehrwertsteuer, die auf den Nettopreis aufgeschlagen wird.

www.verivox.de


 

 




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