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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


09.11.2011

Wechsel des Energieanbieters ist Männersache

Männer werden ihren Energieanbietern wesentlich häufiger untreu als Frauen.

Insgesamt ist der Trend zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters beim männlichen Geschlecht mehr als doppelt so stark ausgeprägt wie beim weiblichen. Zu diesem Ergebnis kommt das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de in einer aktuellen Untersuchung der Wechselaktivitäten der deutschen Verbraucher. Im Rahmen der Auswertung wurden die geschlechts- und altersspezifischen Wechselhäufigkeiten anhand aller Haushaltskunden, die in den vergangenen 24 Monaten über toptarif.de einen neuen Strom- oder Gasanbieter gewählt haben, ermittelt und miteinander verglichen. Dabei zeigt sich, dass rund 70 Prozent aller Anbieterwechsel von Männern in Auftrag gegeben wurden. Bei weniger als jedem dritten Änderungswunsch ist der Absender weiblich.

„Die deutlich höhere Wechselwilligkeit bei den Männern könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass sich der Bereich der Energieversorgung im Haushalt oftmals in der Verantwortung des Mannes befindet“, vermutet Daniel Dodt von toptarif.de. „Auch der Aspekt, dass gerade bei Familien häufig alle Verträge – die sich auf den Haushalt als Ganzes beziehen – auf den Namen des Mannes laufen, dürfte einen entsprechenden Einfluss auf die errechneten Wechselquoten haben.“ Wer im Einzelfall – in Familie, Partnerschaft oder Wohngemeinschaft – den Anstoß zum Anbieterwechsel gegeben und die Formalitäten erledigt hat, kann in dieser Form allerdings nicht ermittelt werden, da dies im Regelfall nicht auf den Änderungsanträgen vermerkt wird.

Anbieterwechsel bei 35- bis 49-Jährigen besonders beliebt


Mit Blick auf die verschiedenen Altersgruppen zeigt sich, dass die 40- bis 44-Jährigen besonders wechselfreudig sind. So liegt die Wechselquote in dieser Altersgruppe mehr als 50 Prozent über dem allgemeinen Durchschnitt. Auch bei den 35- bis 39-Jährigen und den 45- bis 49-Jährigen (beide +44 Prozent) ist der Anbieterwechsel besonders beliebt.

„Generell nimmt die Bereitschaft zum Wechsel des Energieanbieters ab 50 Jahren mit steigendem Alter kontinuierlich ab“, führt Dodt aus. Auffällig ist aber, dass zunehmend auch ältere Menschen von den Möglichkeiten der liberalisierten Strom- und Gasmärkte Gebrauch machen. So erreicht beispielsweise die Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen noch fast 93 Prozent des durchschnittlichen Wechselniveaus. „Der technische Fortschritt und die modernen Kommunikationsmöglichkeiten werden immer stärker auch von älteren Menschen angenommen. Diese nutzen zunehmend die Möglichkeit, sich zum Thema Energie und alternativen Versorgern zu informieren und bauen dadurch Wechselhemmungen mehr und mehr ab “, so Dodt.

Um bei der Vielzahl an alternativen Angeboten nicht den Überblick zu verlieren, raten die Experten von toptarif.de zu Verträgen mit möglichst kurzen Laufzeiten und Kündigungsfristen, um auch in Zukunft flexibel auf Bewegungen an den Energiemärkten reagieren zu können.

Zusätzlich sollten die beim Abschluss des Vertrages festgelegten Konditionen durch eine entsprechend lange und umfangreiche Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten abgesichert werden, um beispielsweise Preiserhöhungen im kommenden Winter aus dem Weg gehen zu können. Besonderes aufmerksam sollten Angebote mit Vorauskasse, Kautionen und Sonderabschlägen studiert werden. So werden bei solchen Tarifmodellen bereits vor oder bei Vertragsbeginn hohe Einmalbeträge fällig, die je nach Verbrauch im drei- bis vierstelligen Bereich liegen können. In diesem Zusammenhang verweisen Verbrauchschützer auf verschiedene Risiken, wie eine mögliche Insolvenz des Energielieferanten.

www.toptarif.de




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