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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.10.2018

Warnung vor der "Datenschutzauskunft-Zentrale"

Momentan erreicht viele Betriebe ein dubioses Fax zur DSGVO. Achtung: Wer in die Abo-Falle der vermeintlichen Behörde tappt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Momentan erreichen Handwerksbetriebe in ganz Deutschland – meistens per Fax – behördlich aussehenden Schreiben der "Datenschutzauskunft-Zentrale" aus Oranienburg. Diese Datenschutzauskunft-Zentrale ist allerdings keine Behörde, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Auf den versendeten Formularen sollen die Adressaten ihre Betriebsdaten ergänzen. Angeboten werden Informationsmaterial, ausfüllfähige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Eine individuelle Beratung und Betreuung bei Nachfragen der Betriebe ist nicht Leistungsbestandteil.

Im Kleingedruckten stehen die Kosten von fast 500 Euro und die Vertragslaufzeit von 3 Jahren, die alle akzeptieren, die das Formular unterschrieben zurücksenden. Die Antwort wird mit einer kurzen Fristsetzung erwartet.

Der Datenschutz-Experte der Handwerkskammer Stuttgart, Volker Süssmuth empfiehlt: „Empfänger dieser Schreiben sollten diese auf keinen Fall beantworten. Die angebotenen Leistungen rechtfertigen die Gegenleistung in keinster Weise.“

Ausreichend seien vielmehr die Materialien, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks Betrieben kostenfrei zur Verfügung stellt:

DSGVO: Nur keine Panik!

Unternehmer sollten besonders aufmerksam sein und ihre Mitarbeiter sowie Vertretungskräfte informieren. Betroffene, die bereits unterschrieben haben, sollten sich an einen Rechtsberater wenden.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Landesdatenschutzbeauftragten:
Warnung vor aktuellen Faxmeldungen der Datenschutz-Auskunftszentrale




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