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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


27.10.2017

Vorteile von BHKW für die Wohnungswirtschaft

In Baden-Württemberg setzt die Wohnungswirtschaft immer öfter Blockheizkraftwerke (BHKW) in größeren Wohngebäuden, Gebäudeensembles und Wohnquartieren ein. Die wirtschaftlichen Chancen sind aber nicht allen Unternehmen der Branche bekannt. Das Kompetenzzentrum Kraft-Wärme-Kopplung der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hat daher im Oktober 2017 eine landesweite Informationsoffensive gestartet. Sie soll der Wohnungswirtschaft den Nutzen von BHKW aufzeigen und Praxisinformation

Die Kampagne besteht unter anderem aus kostenfreien Initialberatungen, Webinaren und Veranstaltungen, dem Ausbau eines Beraternetzwerks sowie der Publikation von Best-Practice-Beispielen. Sie wendet sich an Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften, Eigentümergemeinschaften, Projektentwickler und Contractoren.

Mit Hilfe von BHKW können Gebäudeeigentümer den Strom- und Wärmebedarf ihrer Mieter effizient decken. BHKW erfordern zwar höhere Investitionen als etwa Erdgaskessel, sie machen sich dennoch meist in einer überschaubaren Zeit bezahlt. Im Südwesten kommen rund 65.000 große Wohngebäude für die Nutzung in Betracht. Bislang bewegt sich die Zahl der BHKW noch im vierstelligen Bereich. „Fehlende Erfahrung mit der Technologie, Unkenntnis der Planungs- und Auslegungswerkzeuge, mangelndes Wissen über die rechtliche Situation etwa bei der Stromverteilung in Gebäuden sind die größten Hürden“, sagt Florian Anders, der Leiter des KEA-Kompetenzzentrums. „Das wollen wir ändern.“

Größere Wohngebäude eignen sich besonders für den Einsatz dezentraler BHKW. Dies hat mehrere Gründe: Die Zusammenfassung vieler Wohneinheiten führt zu einem gleichmäßigeren Wärme- und Strombedarf. Die elektrische Leistung kann so ausgelegt werden, dass sich ein Großteil des erzeugten Stroms in den Liegenschaften selbst verwenden lässt – die Investition wird deutlich wirtschaftlicher. Im Vergleich zu einer Wärmeerzeugung in jedem Gebäude oder jeder Wohnung verursacht eine BHKW-Lösung im Quartier oder Gebäudeensemble überdies geringere Wartungskosten. Für Gebäude mit vielen Wohneinheiten können eventuell externe Dienstleister den Mieterstroms abrechnen.

Verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen

Die seit Jahresbeginn 2017 wirksame KWK-Novelle schuf neue Rahmenbedingungen: Neue Anlagen, die ihren gesamten Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen, werden besser vergütet als früher. BHKW mit einer geringeren elektrischen Leistung als 50 kW bekommen außerdem statt 30.000 künftig 60.000 Vollbenutzungsstunden Zuschläge auf den Strompreis.

Hinzu kommt bereits seit geraumer Zeit die Möglichkeit, den erzeugten Strom an die Mieter zu verkaufen. Dabei profitieren die Mieter durch günstigere Strompreise und das Unternehmen durch höhere Stromerlöse.

Wenn ein Wohnungsunternehmen in seinem Gebäude ein BHKW installieren lässt, profitiert es auch aus einem anderen Grund: Fast immer kann das in Baden-Württemberg geltende Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) mit einem BHKW erfüllt werden. Im Südwesten gilt bei einem Austausch oder Einbau von Heizanlagen ein Pflichtanteil von 15 % erneuerbarer Energien an der Gebäudewärmeversorgung. Diese Vorschrift lässt sich beispielsweise durch den Betrieb eines BHKW erfüllen.

Parallel zu den Zuschüssen des KWK-Gesetzes gibt es Förderprogramme des Bundes und des Landes die den Einbau von BHKW vergünstigen. Neben zinsgünstigen Darlehen, wie sie etwa die KfW-Förderbank anbietet, können auch Zuschüsse beantragt werden. Das Landesprogramm „Klimaschutz-Plus“ stellt eine weitere Fördermöglichkeit beim Einsatz von BHKW dar. Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt zudem Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung energieeffizienter Wärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung.

www.energiekompetenz-bw.de/kwk




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