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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.10.2014

Vier-Punkte-Plan für die energetische Sanierung

Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ – ein Bündnis aus 30 Verbänden und Institutionen der Bau- und Immobilienbranche – hat eine Art „Leitfaden zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich“ aufgestellt.

Mit einem Positionspapier, das sich an die Bundesregierung wendet, hat die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ einen vier-Punkte-Plan vorgelegt:

  • Haus- und Wohnungseigentümern bessere steuerliche Anreize bieten: Rund die Hälfte des gesamten Gebäudebestandes machen selbstgenutzte Wohnungsgebäude aus. Zwei Drittel davon stufen Experten als energetisch sanierungsbedürftig ein. Dies werde sich erst ändern, wenn es deutlich attraktivere Sanierungsanreize gibt – für Selbstnutzer genauso wie für Vermieter.
  • Mehr KfW-Fördermittel zur Verfügung stellen: Zurzeit unterstützt die KfW energieeffizientes Bauen und Sanieren mit 1,8 Milliarden Euro pro Jahr. Das sei zu wenig, um langfristig dazu beizutragen, dass die Energiewende klappt. Mindestens 3 Milliarden Euro KfW-Fördermittel seien nötig. Außerdem müssten Förderverfahren vereinfacht werden, damit das Geld schneller genutzt werden könne.
  • Gebäudesanierung wirtschaftlich und sozialverträglich halten: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dürfe nicht unnötig überzogen werden. Es sei notwendig, den Blick dafür zu behalten, was sinnvoll und wirtschaftlich machbar ist. Die aktuelle EnEV wirkt bereits bis ins Jahr 2020. Die Messlatte über das Ordnungsrecht immer höher zu legen, gehe an der Realität vorbei. Das Ziel, bei Wohngebäuden deutlich mehr Energie einzusparen, lasse sich nur durch eine attraktivere Förderung für möglichst viele Haus- und Wohnungseigentümer erreichen.
  • Erneuern, was nicht mehr zu halten ist: Es müssten Anreize dafür geschaffen werden, dass abgewirtschaftete, nicht ortsbildprägende und bereits leer stehende Wohnhäuser abgerissen und an gleicher Stelle durch energetisch effizientere und altersgerechte Neubauten ersetzt werden könnten. Für diesen Ersatzneubau müsse es gezielte Rahmenbedingungen durch eine Novellierung des Baugesetzbuches (Erhalt der Bestandsrechte für diese Ersatzneubauten analog einer Vollsanierung) und eine Gleichstellung des Ersatzneubaus zur Vollsanierung in der KfW-Förderung geben.



mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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