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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


28.05.2018

Viele brauchen mehr Zeit, um sich auf die DSGVO vorzubereiten

In einer Pressemitteilungzum des BMI zum Start der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) äußert sich Bundesinnenminister Horst Seehofer zu den Sorgen von kleineren und mittelständischen Betrieben, Vereinen oder ehrenamtlich Engagierten.

Die Verordnung, die seit dem 25. Mail 2018 wirksam ist, wird in Deutschland durch das neue Bundesdatenschutzgesetz 2018 ergänzt. Die DSGVO führt zum ganz überwiegenden Teil die Grundprinzipien und Standards des bislang bereits geltenden deutschen Datenschutzrechts fort. Neu sind vor allem mehr Rechte für den Einzelnen und gestärkte Durchsetzungsbefugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden. Große international tätige Konzerne wie Facebook müssen künftig mit deutlich empfindlicheren Bußgeldern rechnen, wenn sie beim Datenschutz gegen EU-Recht verstoßen. Das neue EU-Datenschutzrecht soll den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Europäischen Union fördern.

Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärte hierzu: „Mit der Datenschutz-Grundverordnung stärken wir die Persönlichkeitsrechte aller Bürgerinnen und Bürger und das notwendige Vertrauen in einer digitalen Welt. Künftig gelten EU-weit einheitliche Datenschutzstandards. Das ist gut für den digitalen europäischen Binnenmarkt, weil dadurch Wettbewerbsverzerrungen abgebaut werden. Deutschland als Exportnation wird davon profitieren.“ Darüber hinaus erläuterte Seehofer: „Die in den letzten Tagen an mich herangetragenen Sorgen der kleineren und mittelständischen Betriebe, Vereine oder auch von ehrenamtlich Engagierten nehme ich sehr ernst. Es ist deutlich geworden, dass viele von ihnen etwas mehr Zeit brauchen, um sich auf das neue Recht vorzubereiten. Ich gehe davon aus, dass die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern gerade in der Anfangsphase des neuen Rechts die langjährig geübte Praxis von verhältnismäßigen Sanktionen mit Augenmaß fortsetzen werden, wie es das EU-Recht ausdrücklich vorgibt. In diesem Sinne habe mich bereits an die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern gewandt. Jetzt geht es erst einmal darum, die bestehende Unsicherheit der Anwenderinnen und Anwender aufzufangen und ihnen Hilfestellung zu geben, damit sie sich so schnell wie möglich datenschutzkonform im Einklang mit der Grundverordnung aufstellen können. Dazu gibt es eine Vielzahl guter Beratungsangebote von Datenschutzbeauftragten, Branchenverbänden und auch auf der Website des BMI. Als Bundesregierung werden wir in den kommenden Monaten genau beobachten, welche Erfahrungen die Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, Vereine, Verbände und unsere Behörden mit dem neuen Recht sammeln, um sie 2020 bei der anstehenden Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung einzubeziehen. Falls die Evaluierung ergibt, dass Rechtsänderungen erforderlich sind, werden wir nicht zögern, diese umzusetzen.“

Tipps zur Umsetzung der DSGVO finden Sie auch hier.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater