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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.10.2015

Vergütungssätze für Photovoltaik bleiben im vierten Quartal gleich

Erstmals seit Einführung des EEG vor 15 Jahren erhalten neu errichtete Photovoltaikanlagen keine geringeren Vergütungssätze als Neuanlagen aus dem Vormonat.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2015 bleibt die Förderung für neue Hausdachanlagen bis 10 kW installierter Leistung mit 12,31 Cent pro kWh gleich hoch. In den Monaten davor sank der für 20 Jahre garantierte Satz monatlich um jeweils 0,03 Cent pro kWh. Die etwas geringeren Beträge für größere Neuanlagen ändern sich ebenfalls nicht.

Als Grund für den Kürzungsstopp nennt die Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg die drastisch sinkenden Zahlen bei den Neuinstallationen: In den 12 Monaten bis August 2015 wurden 1437 MW installiert. Damit unterschritt der Zubau das Ziel von 2400 bis 2600 MW erheblich. 2012 wurden noch 7600 MW installiert, 2013 kamen 3300 MW hinzu. 2014 waren es nur noch 1900 MW.

Für Hausbesitzer lohne sich Solarstrom vom eigenen Dach weiterhin. Für Anlagen mit einer Größe unter 10 kWp installierter Leistung muss keine Eigenverbrauchsabgabe bezahlt werden. Deshalb seien jährliche Renditen um die 5 % gut möglich. Im gewerblichen Bereich verhindere dagegen die Eigenverbrauchsbelastung von derzeit knapp 2 Cent pro kWh bei Anlagen über 10 kW installierter Leistung viele Investitionen. Der Planer müsse sehr genau planen und knapp kalkulieren, damit sich die Solaranlage lohnt.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater