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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.12.2013

Vereinfachte Eintragung in die EEE-Liste für KfW-Programme verlängert

Die Übergangsregelung für die vereinfachte Eintragung als KfW-Sachverständiger in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes verlängert sich bis zum 30. September 2014.

Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hin, die die Pflege der Expertenliste verantwortet. Von der Verlängerung profitieren die Experten mit einer Weiterbildung gemäß den Richtlinien zur Vor-Ort-Beratung, die sich noch nicht in die Liste für die KfW-Programme eingetragen haben. Sie können sich nun bis 30. September 2014 weiterhin mit einem Nachweis von in der Regel 16 Unterrichtseinheiten in die Liste eintragen. Diese Übergangsregelung galt zunächst nur bis Ende 2013. Eine Übersicht über die Eintragungsanforderungen ist unter www.energie-effizienz-experten.de/uebergangsregelung nachzulesen. Außerdem wird die Möglichkeit, sich über Referenzobjekte für die KfW-Programme einzutragen, nicht mehr zeitlich begrenzt. Dadurch können sich auch in Zukunft diejenigen Experten eintragen, die sich ihre Expertise über Berufserfahrung angeeignet haben. Sie müssen mindestens zwei abgeschlossene, energetisch hocheffiziente Wohngebäude (Sanierung oder Neubau) geplant haben. Die Bilanzierung muss nach der EnEV 2009 erfolgen. Die Antragsberechtigung als Vor-Ort-Berater (BAFA) ist von dieser Regelung nicht betroffen. Hier gelten weiterhin die Anforderungen des BAFA. Experten, die sich nur für die KfW-Programme eintragen möchten, müssen nicht beim BAFA antragsberechtigt sein. Die Entscheidung über die Neuregelungen haben das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und die KfW getroffen. Hintergrund ist die erhöhte Nachfrage zur Eintragung und nach den Fortbildungen. Saisonal bedingt absolvieren viele Experten erst jetzt die Fortbildungen. Mit der Verlängerung der vereinfachten Regelungen soll es qualifizierten Experten leichter möglich sein, sich zeitnah in die Liste einzutragen. Im Dezember 2013 waren knapp 5800 Experten gelistet. Die Bearbeitungszeit lag bei rund fünf Wochen.

www.energie-effizienz-experten.de




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