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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


17.04.2018

Verbände: „Brennwert-Kritik ist nicht nachvollziehbar“

Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat zu dem BEE-Kurzgutachten folgende Stellungnahme abgegeben:

„So zeigen Berechnungen, die das IWO auf Grundlage derselben Norm (DIN V 18599) wie die BEE-Gutachter vorgenommen hat, dass in einem typischen Einfamilienhaus allein durch den Austausch des alten Konstanttemperaturkessels durch ein Brennwertgerät bereits Einsparungen von 23 % erzielt werden können. Durch weitere geringinvestive Maßnahmen – wie einem hydraulischen Abgleich sowie der Erneuerung von Thermostatventilen und Umwälzpumpe – sind in diesem Gebäude dann Einsparungen von insgesamt 30 % machbar. Aber auch gegenüber einem Niedertemperaturkessel sind die Einsparpotenziale durch eine neue Brennwertheizung beachtlich. Die im Rahmen des Gutachtens vorgenommene fiktive Trennung von reinem Kesseltausch und zusätzlichen Maßnahmen geht zudem vollkommen an der Praxis vorbei. Denn der Kesselaustausch ist fast immer der Auslöser, die genannten Anpassungsmaßnahmen ebenfalls durchzuführen. Des Weiteren ist bereits heute zum Erhalt der staatlichen Förderung die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs vorgeschrieben.

Förderung von Brennwertheizungen weiterhin wichtig

‚Laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) sind 13 Mio. Gas- und Ölheizungen in Deutschland veraltet‘, erklärt Adrian Willig, Geschäftsführer des IWO. ‚Dieses Modernisierungspotenzial gilt es dringend, zeitnah zu heben. Deshalb ist eine attraktive Förderung für Brennwerttechnik auch weiterhin sehr wichtig und sinnvoll.‘

Bestehende Heizungen mit Brennwerttechnik zu modernisieren, ist auch deshalb sinnvoll, weil darauf weitere Klimaschutzmaßnahmen aufbauen können. Das betrifft die Einbindung erneuerbarer Energien sowie perspektivisch den Einsatz neuer, treibhausgasreduzierter Brennstoffe wie Power-to-Liquid oder Power-to-Gas. Brennwertheizungen haben damit langfristig eine klimaneutrale Perspektive. Insofern gibt es auch keine Lock-In-Effekte.“

Der Klimaschutzplan 2050 über Lock-In-Effekte

Im Klimaschutzplan 2050 wird der Lock-in-Effekt als „dritte Phase der Pfadabhängigkeit […], in der selbst deutlich sichtbare Alternativen zum eingeschlagenen Pfad nicht gewählt werden“, definiert. Die Pfadabhängigkeit wird so beschrieben: Ein „sozialwissenschaftliches Konzept, wonach eingeschlagene Pfade sich durch positive Rückkopplung selbst ‚verstärken‘. Dadurch wird ein Abweichen vom eingeschlagenen Pfad zunehmend schwieriger, selbst wenn sich ein alternativer Weg als besser erweist.“

Bezogen auf die Heizungsmodernisierung gibt es im Klimaschutzplan 2050 – den die neue GroKo vollständig umsetzen und ergänzen will – drei Textstellen zu Lock-in-Effekten:

„Eine vorausschauende Modernisierungspolitik, die Lock-in-Effekte, spätere Kapitalvernichtung und Arbeitsplatzverluste vermeiden will, muss jetzt die Weichen richtig stellen. Auch im Zuge wachsender nationaler, europäischer und internationaler Klimaschutzanstrengungen gewinnen Effizienz und erneuerbare Energien an Bedeutung, sodass sich Investoren hieran orientieren sollten. Investitionen in fossile Strukturen werden zur Ausnahme und sollten nur noch in den Fällen getätigt werden, wo bislang technologische Alternativen fehlen oder diese unverhältnismäßig teuer sind.“

„Die ESG [Anm.: Energieeffizienzstrategie Gebäude] zeigt auch: Für den Zeitraum ab 2030 wird wegen der Langlebigkeit von Bauteilen, Baustoffen und technischen Systemen zu entscheiden sein, in welchem Zusammenspiel von Effizienz und dem Einsatz der verschiedenen erneuerbaren Energien ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann, um keine „Lock-in“-Effekte bis 2050 zu riskieren.“

„Parallel zur deutlichen Erhöhung der Energieeffizienz ist der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch im Bereich Gebäude im Jahr 2030 sukzessive auszuweiten, um schrittweise das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen. Dabei gilt es, auf Grundlage der bis 2020 erreichten Ergebnisse weitere Etappen zu definieren und die Zielerreichung mit erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen. Damit einhergehen muss auch eine deutliche Reduzierung der direkten Verbrennung fossiler Energieträger zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser. Dabei können in einer Übergangsphase hocheffiziente Brennwertkessel, die ausschließlich fossile Energien nutzen, einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung, Energieversorgung und zur Emissionseinsparung leisten. Um Lock-in-Effekte zu vermeiden, werden die Förderbedingungen so gestaltet, dass die Nutzung von Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen, deutlich attraktiver ist als die Nutzung von Heizsystemen auf Basis fossiler Energien. Eine Möglichkeit zur Zielerreichung können Systeme sein, die erneuerbare Energien direkt nutzen, aber auch solche, die zum Beispiel erneuerbare Energien über Power-to-Gas (nachhaltige Brenngase, die zum Beispiel in das Gasnetz eingespeist werden) oder Power-to-Liquid nutzen.“




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater