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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.06.2018

Verbände fordern Steueranreiz für Sanierer

Der Steueranreiz sei ein zentrales Instrument, um zusätzliche Hauseigentümer für eine energetische Sanierung von Bestandsimmobilien zu motivieren. Denn die derzeitige energetische Sanierungsrate ist mit unter 1 % pro Jahr viel zu niedrig, um die deutschen Energie- und Klimaziele für 2030 zu erreichen.

„Ohne einen starken Impuls für die Gebäudemodernisierung in dieser Legislaturperiode sind die Klimaschutzziele 2030 praktisch unerreichbar“, warnt die Gebäude-Allianz. Die Einsparpotenziale im Gebäudesektor liegen primär im veralteten Bestand, da die Hälfte der vorhandenen Wohnungen vor der ersten Wärmeschutzverordnung von 1978 errichtet wurde.

„Steueranreiz ist der entscheidende Hebel“

Vom Steueranreiz gehe zudem ein wichtiges Signal für Hauseigentümer, Wirtschaft und Fachkräftenachwuchs aus, dass die Bundesregierung die Gebäude-Energiewende tatsächlich nachhaltig voranbringen will. Dazu sagte Christian Noll, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff): „Die Wirtschaft steht bereit, die große Aufgabe der energetischen Gebäudesanierung mit voller Kraft anzugehen. Dafür braucht sie aber die richtigen Rahmenbedingungen und beherztes politisches Handeln. Deshalb ist die Einführung eines wirksamen und einkommensneutral ausgestalteten Steueranreizes als Hebel jetzt so entscheidend.“

Stefan Körzell, Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstands des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), erwartet dadurch auch klare Signale für die Fachkräftesicherung: „Mit der steuerlichen Förderung der Gebäudemodernisierung können wir Investitionen in die energetische Sanierung des Gebäudebestands anreizen. Wichtig ist dabei, dass sämtliche Einkommensgruppen davon profitieren können. Denn nur mit einer breit angelegten Förderkulisse bekommen Beschäftigte und Handwerker ausreichend Planungssicherheit um Fachkräfte für Gebäudesanierung einzustellen und auszubilden.“

Das Zögern der Bundesregierung beim Konsensthema Steueranreiz ist auch für Dr. Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unverständlich: „Wenn die Steuerförderung jetzt nicht kommt, ist das Wortbruch gegenüber den Hauseigentümern, denen die Regierungskoalition finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung in Aussicht gestellt hat.“

Der Brandbrief als PDF-Download.

Anmerkung der GEB-Redaktion: In ihrem gemeinsamen Wahlprogramm „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Regierungsprogramm 2017 – 2021“ haben CDU und CSU konkret angekündigt: „Wir werden die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern und dadurch zusätzliche Anreize schaffen.“ Die SPD hatte die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung nicht angesprochen aber angekündigt: „Wir werden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer weiterhin dabei unterstützen, ihre Häuser und Gebäude auf wirtschaftliche Weise energetisch zu sanieren und mit erneuerbaren Energien zu versorgen.“

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wird die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung zwar „vereinbart“, allerdings recht unverbindlich bezogen auf den Start, und für das Fördervolumen existiert nur eine Angabe, die sich auf die gesamte Legislaturperiode bezieht und auch für weitere Maßnahmen vorgesehen ist:

Auf Seite 66 werden „Prioritäre Ausgaben“ aufgeführt, darunter die „Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien)“ mit 2 Mrd. Euro als Summe für die Jahre 2018 bis 2021. Unter der Tabelle heißt es: „Weitere Maßnahmen, auf die sich die Koalition einigt, können finanziert werden, wenn sich zusätzliche finanzielle Spielräume ergeben oder eine entsprechende unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinanzierung sichergestellt ist.“

In Kapitel „4. Innovation und Wirtschaftlichkeit beim Bauen“ heißt es: „Wir wollen die energetische Gebäudesanierung steuerlich fördern. Dabei werden wir für die Antragsteller ein Wahlrecht zwischen einer Zuschussförderung und einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens vorsehen.“ (Seite 112).




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater