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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.12.2010

Variable Stromtarife sind kein Anreiz fürs Stromsparen

Stromtarife, die Anreiz zur Energieeinsparung oder zur Steuerung des Energieverbrauchs bieten, sind derzeit noch ein Papiertiger.

Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 46 Stromlieferanten hat erbracht, dass die ab 2011 vorgeschriebenen Tarife nur wenig Innovatives zu bieten haben und sich für Kunden meist finanziell nicht lohnen. Die Verbraucherzentrale NRW fordert den Gesetzgeber auf, verbrauchsfördernde Elemente in Stromtarifen sofort abzuschaffen.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gibt vor, dass sämtliche Stromversorger ab 30. Dezember 2010 mindestens einen Tarif anbieten müssen, der Anreiz zum Energiesparen oder zur Steuerung des Energieverbrauchs schafft. Sprich: Wer seinen Stromverbrauch verringert oder in verbrauchsärmere Zeiten verlagert, soll bei den neuen Tarifen durch günstigere Strompreise belohnt werden. Ein wichtiges Instrument übrigens nicht nur, damit Stromkunden Kosten sparen, sondern auch, um das wachsende Ungleichgewicht zwischen Stromangebot und -nachfrage auszugleichen. Dies tut sich auf, weil die klimaverträglichen Energieträger Sonne, Wind und Wasser nicht gleichmäßig ins Stromnetz liefern. Je mehr Erneuerbare Energien eingespeist werden, desto größer der Ausgleichsbedarf durch Hinzu- bzw. Wegnahme konventioneller Kraftwerke. Die Verlagerung der Stromnachfrage in verbrauchsärmere Zeiten als Steuerungsinstrument gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Eine Umfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 46 Stromlieferanten in Nordrhein-Westfalen hat jetzt zutage gebracht, dass die meisten Anbieter die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllen werden – mehr als die Hälfte der 30 antwortenden Unternehmen bietet bereits einen variablen Tarif an, der zu verbrauchsarmen Zeiten den Strom günstiger bereitstellt. Doch kann hierbei der Verbrauch nur begrenzt in preiswertere Zeiten verlegt werden und die Preisvorteile dabei sind sehr gering. So waren die Rahmenbedingungen einzelner Tarifangebote so gesetzt, dass sich für Verbraucher nur dann eine Kostenersparnis einstellt, wenn es ihnen gelingt, mindestens ein Viertel ihres Stromverbrauchs in die preisgünstigeren Nachtzeiten zu verlegen. Von einer effizienten Systemlösung mit intelligenten Zählern und Haushaltsgeräten sind die Versorger zudem noch weit entfernt.

„Verbraucher warten darauf, dass beim Haushaltsstrom funktioniert, was beim Heizstrom seit Jahren geht: Die finanzielle Belohnung für die Verlagerung des Stromverbrauchs in verbrauchsschwache Zeiten“, stellt NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller fest. Er appelliert an die Verantwortlichen, die notwendigen Rahmenbedingungen hierfür um¬gehend herzustellen. Stromlieferanten und die zuständige Bundesnetzagentur schieben sich die Verantwortung für die schleppende Umset¬zung zurzeit gegenseitig zu.

Während lohnende Tarife zur Verbrauchsverschiebung auf sich warten lassen, sieht die Verbraucherzentrale NRW in Tarifen mit Anreizen zum Stromsparen eine praktikable Sofortlösung: „Verbrauchsfördernde Elemente in den bestehenden Tarifangeboten sollten daher vom Markt verschwinden. Hierzu gehört z. B. die Abschaffung des Grundpreises oder der Wegfall von Paketangeboten. Angebote ohne Grundpreis sind zudem übersichtlicher und erleichtern den Preisvergleich“, erteilt der NRW-Verbraucherzentralenvorstand verbrauchsfördernden Elementen in Tarifangeboten die rote Karte.

www.vz-nrw.de



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