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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


20.08.2010

VDI lehnt pauschale Duschkopf-Pläne der EU ab

Der VDI lehnt die Pläne der EU-Kommission ab nur noch Duschköpfe mit Wassersparfunktion verkaufen zu lassen.

„Positiv ist zwar, dass mit dem geplanten Energiestandard Wasser und Energie eingespart werden, aber eine pauschale Vorschrift hat auch Nachteile“, sagt Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik. „Wird der Wasserdurchfluss einheitlich geregelt, treten Probleme im gesamten Wassersystem auf.“ Im Trinkwasserbereich werden die Rohrleitungen und Apparate sowohl in der Hausinstallation als auch von den kommunalen Versorgern auf einen bestimmten Durchfluss ausgelegt. Wird dieser Durchfluss nicht mehr erreicht (der Fachmann spricht von Stagnation), kann es zur Keimbildung im Trinkwasser kommen. Insbesondere bei Duschen, bei denen feinste Wassertröpfchen (Aerosole) eingeatmet werden können, besteht dann die Gefahr von Erkrankungen, z.B. mit Legionellen. Weniger Abwasser könne zudem bei alten Leitungssystemen schnell zu unerwünschten Verstopfungen führen.

Auch rechnet der VDI nicht mit finanziellen Vorteilen für die Verbraucher. „Bei der Herstellung von Trinkwasser sind die Fixkosten der Wasserwirtschaft maßgeblich, die durch die Vorschrift nicht sinken werden“, ergänzt Terhorst. Der VDI empfiehlt Veränderungen an Trinkwasserinstallationen nur von fachkundigen Personen durchführen zu lassen, Fachhandwerker und Fachplaner können in der Regel eine Qualifizierung nach VDI 6023 "Hygiene-Anforderungen an Trinkwasserinstallationen" nachweisen. Die VDI-Richtlinie 6024 gibt zudem Hinweise zur Einsparung von Wasser in der Trinkwasserinstallation von Gebäuden unter Berücksichtigung der jeweiligen Rahmenbedingungen aus den Systemen.

www.vdi.de

 

 




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