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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.05.2018

VDI kritisiert FDP-Antrag zur EnEV-Aussetzung

Unmittelbar nach der Aussprache im Bundestag hat sich der VDI mit einer Pressemitteilung positioniert. Aus VDI-Sicht wird die Kostendebatte im Wohnungsbau falsch geführt, ein Aussetzen der Energieeinsparverordnung lehnt der Verein Deutscher Ingenieure ab. Die VDI-Position:

„Die FDP-Fraktion im Bundestag will den Wohnungsbau entbürokratisieren und damit Kostensteigerungen eindämmen. Diese werden ihrer Meinung nach durch technische Regelwerke, bürokratische Vorgaben sowie Kosten für die Technische Gebäudeausrüstung verursacht. Nach Auffassung des VDI liegt die FDP mit ihrem Antrag […] in vielen Punkten falsch.

Zwar gibt es in Ballungsgebieten einen Mangel an preiswertem Wohnraum, wesentliche Einflussfaktoren hierfür sind jedoch vor allem die stark gestiegenen Grundstückspreise, die Grunderwerbssteuer sowie kommunale Bebauungsvorgaben für Grundstücke. Die Kosten, die durch Standardisierung und technische Regelwerke wie Normen und Richtlinien entstehen, sind hingegen geringfügig. ‚Standardisierung dient der Vereinfachung und damit der Kostensenkung. Insbesondere die Normung von Produkten im Baubereich ist hier besonders wichtig‘, betont Thomas Terhorst, Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik.

Die Anforderungen an den Schallschutz und die Wärmedämmung von Gebäuden sind in den letzten Jahren gestiegen, wodurch sich der Wohnkomfort erhöht hat und der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden konnte. Technische Regeln und Standards haben diese positive Entwicklung erst möglich gemacht. Natürlich hat dies in einigen Bereichen auch zu Preissteigerungen geführt, doch sie sind nicht für die aktuellen Kostensteigerungen im Wohnungsbau verantwortlich. ‚Hier wird die Kostendebatte im Wohnungsbau leider stark überzogen‘, stellt Terhorst fest.

Auch bei den Kosten für die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV) widerspricht Terhorst der FDP. ‚Nach einer Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung (iTG Dresden) ist die EnEV einschließlich Anhebung 2016 nur für etwa 3 % der Gestehungskosten eines Mehrfamilienhauses verantwortlich. Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit schließen sich wirklich nicht aus.‘ [Bericht im GEB-Newsletter und Link zum Gutachten]

Zur Erreichung der Klimaschutzziele ist eine energetische Verbesserung des Gebäudebestands zwingend erforderlich. Rund 40 % der Endenergie in Deutschland wird in Gebäuden verbraucht. Es macht keinen Sinn, die Energiewende an dieser Stelle zurückzudrehen. Gerade bei diesem Thema sollte die Politik keine Kompromisse machen, meint Thomas Terhorst: ‚Wir bauen in Deutschland weniger als 1 % unseres Gebäudebestands pro Jahr neu. Gebäude, die wir heute nicht nach modernen energetischen Standards bauen, vermiesen unseren Kindern und Enkelkindern in den nächsten hundert Jahren die Effizienzstatistik.‘

Nach der teilweise leidenschaftlich geführten Debatte im Deutschen Bundestag (Link zum Plenarprotokoll, dort TOP 6) wurde vom Plenum eine Überweisung der Vorlage der FDP-Fraktion an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschlossen.

Anmerkung der Redaktion: Die energetischen Standards der aktuell gültigen EnEV (inklusive der Anfang 2016 in Kraft getretenen Verschärfungen) wurden noch von der CDU/CSU-FDP-Koalition vorgelegt und mit Zustimmung des Bundesrats am 21. November 2013 verkündet.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater