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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.12.2010

VBI begrüßt die Wiedergeburt des Diplomingenieurs

Der Verband Beratender Ingenieure begrüßt ausdrücklich die Wiedereinführung des akademischen Grades Diplomingenieur.

"Das Landesparlament Mecklenburg-Vorpommern hat damit als erstes Bundesland seinen Universitäten und Hochschulen ermöglicht, den Studierenden wieder den Dipl.-Ing. zu verleihen. Master, achtsemestrige Bachelor und Diplomingenieure können somit gleichberechtigt existieren. Eine Verwirrung des späteren Arbeit- oder Auftraggebers, wie von Kritikern ins Feld geführt, können wir nicht erkennen. Das ist der erste wichtige Schritt, die ohne Not herbeigeführte faktische Abschaffung des Diplomingenieurs wieder rückgängig zu machen“, sagte VBI-Hauptgeschäftsführer Dipl.-Ing. Klaus Rollenhagen heute in Berlin.

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist vor allem die Nachfrage von Studierenden, die verstärkt wieder den akademischen Grad Diplomingenieur verlangten. Im nordöstlichsten Bundesland ist dafür eine vernünftige Lösung gefunden worden. Denn weder an den Ausbildungsinhalten noch an den dem Bologna-Prozess angepassten Strukturen solle etwas verändert oder gar die Internationalisierung von Abschlüssen angetastet werden.

„Mecklenburg-Vorpommerns Akademikerschmieden erhalten nun ihre Handlungsfreiheit zurück: Studierende, die auch die international anerkannte Marke Dipl.-Ing. für ihr eigenes berufliches Fortkommen nutzen wollen, können künftig den Grad Diplomingenieur für ihr Zeugnis beantragen.
Das ist eine intelligente Lösung, die auch in anderen Bundesländern Schule machen sollte. Die akademische Abschlussbezeichnung ist zwar ein wichtiges Signal aber letztlich zweitrangig: Bedeutend ist für den VBI, dass die berufliche Qualifikation in Deutschland so hochwertig wie bisher bleibt und wir mehr junge Leute für ein technisches Studium, beispielsweise im Bauingenieurwesen, begeistern können“, so Rollenhagen.

www.vbi.de



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