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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


18.05.2011

Unlautere Garantieversprechen bei Photovoltaik-Modulherstellern abgemahnt

Bis zu 30 Jahre lang sollen Photovoltaik-Module nach den Versprechungen der Hersteller garantiert maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie einfahren.

Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist die Garantieleistung keinesfalls sicher. Die Verbraucherzentrale NRW hat fünf der Marktführer der Modul-Branche jetzt wegen ihres Kleingedruckten abgemahnt. Abmahnwürdige Klauseln finden sich jedoch auch bei allen anderen der 30 geprüften Unternehmen.

Mit langjährigen Leistungsgarantien befeuert das Marketing von Photovoltaik (PV) - Modulherstellern und Installateuren die Kaufentscheidung von Hausbesitzern: Versprochen wird ein maximaler Stromertrag dank optimaler Leistung der Module auf dem Dach. Bis zu 30 Jahre wollen sie für Mindestleistungen ihrer PV-Module geradestehen, für bis zu zehn Jahre garantieren sie, dass Module über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Für Neukunden, die sich auf die Sonnenseite der Stromproduktion begeben wollen, zwei zentrale Versprechen, da sie den Stromertrag und die Investitionskosten der PV-Anlage absichern.

Doch wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen – vielmehr findet sich Schatten im Kleingedruckten der fünf Branchen-Riesen Yingli Green Energy, Trina Solar, Solar World, Bosch Solar und Mitsubishi Electric Europe. So werden in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen. Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer. Zudem: Drei Unternehmen (Yingli, Mitsubishi und Bosch) behalten sich in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. Es lässt sich jedoch technisch nach- und beweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler bzw. eine Minderleistung handelt. Dieses Vetorecht öffnet der Willkür des Garanten in den Garantiebedingungen Tür und Tor.

Im Garantiefall wollen alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden: So soll bei drei Unternehmen (Trina, Solar World und Bosch) nur der Kaufpreis bzw. Restwert des mangelhaften Moduls erstattet, jedoch keine Entschädigung für die geringere Leistung der Anlage aufgrund des mangelhaften Moduls gezahlt werden. Eine Restwerterstattung ist jedoch wesentlich geringer als der Betrag, der dem Eigentümer an verlorener Einspeisevergütung bzw. eingesparten Stromkosten entgeht, wenn die Anlage nicht für den garantierten Zeitraum die maximale Leistung erbringt.

Nicht zuletzt droht Garantieansprüchen durch unzulässige Fristen ein Schattendasein. Denn zum einen knüpfen die Hersteller diese an – nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW – eindeutig intransparente Begriffe wie etwa "Umstände" oder vAuftreten des Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst". Zum anderen können Verbraucher mögliche Fehler innerhalb der unangemessen kurzen Fristen von teilweise nur zehn Tagen gar nicht eindeutig feststellen. Auch dass der Garantiefall per Einschreiben oder gar in englischer Sprache gemeldet werden soll, lässt die Chance zur Durchsetzung von Kundenrechten wenig verbraucherfreundlich erstrahlen.

Weil sich beim Check des Kleingedruckten der Eindruck aufdrängte, dass es Hersteller mit ihren Garantieversprechen nicht wirklich ernst meinen, hat die Verbraucherzentrale NRW die fünf Marktführer hierzulande abgemahnt. Die Aufforderung: Beanstandete Klauseln in neuen Verträgen nicht mehr zu verwenden oder sich bei Altverträgen nicht mehr darauf zu berufen. Die Reaktionen hierauf zeigen Licht und Schatten: So hat Mitsubishi eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben. Solar World, Yingli sowie Bosch haben zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Und Trina Solar verharrt trotz massiver Verstöße bislang regungslos im Schatten der chinesischen Mauern des Unternehmenssitzes. Die Verbraucherzentrale NRW wird jetzt alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen.

www.vz-nrw.de



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