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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


15.02.2018

Unbeabsichtigt Strom- oder Gasanbieter gewechselt?

„Herzlich Willkommen bei Ihrem neuen Energielieferanten!“ und „Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres aktuellen Energievertrages!“ – viele Verbraucher werden von solchen Schreiben überrascht. Haben sie doch ihres Wissens nach keinen neuen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen, geschweige denn ihren aktuellen Vertrag gekündigt. Diesem Problem möchten Experten des Marktwächters Energie der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Grund gehen. Dafür bi

Beschwerden über untergeschobene Verträge für Strom- und Gaslieferungen sind in den Beratungen der Verbraucherzentrale sehr häufig. Meist sind an diesem Vorgang Vermittler beteiligt, welche die Betroffenen direkt ansprechen – entweder telefonisch oder an der Haustür. In einem vermeintlich unverbindlichen Gespräch fragen die Vermittler entscheidende Informationen ab, z.B. den aktuellen Stromlieferanten oder die Zählernummer. Mit diesen Informationen können die Vermittler dann ohne Wissen und Einverständnis der Kunden einen Vertragswechsel in die Wege leiten. Wenige Tage nach diesem Gespräch gratuliert dem Verbraucher ein unbekannter Lieferant per Post zum gerade abgeschlossenen Stromvertrag, während der alte Stromanbieter die Kündigung bestätigt. Besonders ärgerlich ist, dass es den Betroffenen ohne Rechtsbeistand oftmals gar nicht möglich ist, diesen Vorgang wieder rückgängig zu machen. Die Experten des Marktwächters Energie untersuchen nun die aktuelle Praxis bei solchen ungewollten Anbieterwechseln.

Untersuchung soll klären, wie Vermittler vorgehen

Mit Hilfe einer Umfrage zu untergeschobenen Verträgen für Strom- und Gaslieferungen soll die Problematik untergeschobener Verträge genauer analysiert werden. Dabei möchte der Marktwächter Energie insbesondere herausfinden, wie die Vermittler vorgehen und welche Strategien und Methoden sie genau anwenden. Außerdem soll die Umfrage zeigen, welche Regelungen sich die unseriösen Vermittler zunutze machen und wie Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden können.

Betroffene, denen ohne ihr Wissen ein Vertrag für Strom- oder Gaslieferungen untergeschoben wurde, die also ungewollt ihren Energielieferanten gewechselt haben, sind aufgerufen, dem Marktwächter Energie ihren Fall zu schildern. Unter marktwaechter.de/untergeschobene-vertraege können sie sich online an der Befragung beteiligen und ihre Fallbeschreibung einsenden.

Hinweis: Die Marktwächter können leider nicht auf individuelle Fälle eingehen. Sie empfehlen Betroffenen, sich für eine persönliche Beratung an eine Verbraucherzentrale in ihrer Nähe zu wenden.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater