Banner - Mario Menk
Bild/Logo
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


04.04.2017

Umweltministerium BW kritisiert Scheitern des Gebäudeenergiegesetzes

„Schon wieder hat die Bundesregierung eine Chance verpasst, ihren vollmundig verkündigten Klimaschutzzielen auch entsprechende Taten folgen zu lassen“, erklärte Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller am 30. März, nachdem bekannt wurde, dass das geplante Gebäudeenergiegesetz endgültig gescheitert ist. „In ihrem Klimaschutzplan nach der Weltklimakonferenz von Paris hat die Bundesregierung noch erkannt, dass der Gebäudebestand einen besonderen Beitrag leisten muss, wenn Deutschland s

„Schon der Entwurf des Gesetzes blieb weit hinter dem zurück, was klimapolitisch notwendig ist“, betonte Untersteller. „Aber noch nicht einmal ein unambitioniertes Gesetz bekommt diese Bundesregierung noch auf die Beine gestellt.“ Besonders erschreckend findet der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dass die Bundesregierung den auf dem privaten Wohnungsmarkt für Neubauten inzwischen etablierten Standard „KfW-Effizienzhaus 55“ nicht auch für öffentliche Gebäude festlegen konnte. Anstatt als Vorbild voranzugehen, gibt die Bundesregierung noch nicht einmal ein Niveau für die öffentliche Hand vor, das vernünftig handelnde private Bauherren heute schon einhalten“, so Untersteller weiter. „Wie der Bund so bis 2050 sein Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands erreichen will, bleibt ein Rätsel.“ Außerdem bedauerte Untersteller die vertane Chance, mit dem Gesetz die bestehenden energiesparrechtlichen Vorschriften für Gebäude zusammenzuführen und grundlegend zu vereinfachen.

www.um.baden-wuerttemberg.de




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater