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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.10.2020

Umstieg auf weniger klimaschädliche Kältemittel erfolgt zu langsam

Klimaschädliche fluorierte Treibhausgase müssen nach einer EU-Verordnung bis 2030 größtenteils durch Alternativen ersetzt werden. Eine Studie im Auftrag des UBA zeigt, dass die Kälte- und Klimabranche in Deutschland die Vorgaben nicht ausreichend umsetzt.

Die Studie „Implementierung des EU-HFKW-Phase-down in Deutschland – Realitätscheck und Projektion“ im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, dass die Umstellung auf alternative klimafreundliche Kältemittel in Deutschland nicht schnell genug erfolgt, um die Vorgaben der EU-F-Gas-Verordnung (Nr. 517/2014) einzuhalten. Der überwiegende Teil der aktuell verwendeten klimaschädlichen Kältemittel soll gemäß dem sogenannten „Phase down“ der EU-Verordnung schrittweise bis 2030 durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Das sind beispielsweise natürliche Kältemittel wie Propan, Kohlendioxid und Ammoniak, aber auch Wasser und Luft sind in bestimmten Anwendungen als Kältemittel einsetzbar.

Umsetzungsstand in Deutschland: Rück- und Ausblick

Die Studie erhob zunächst den derzeitigen Stand der verwendeten Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in 28 verschiedenen Anwendungsbereichen der Kälte-Klima-Branche in Deutschland. Demnach wurden im Referenzzeitraum 2009 bis 2012 jährlich durchschnittlich 18,8 Mt CO2-Äquivalente an HFKW als Kältemittel eingesetzt. Davon entfielen im Schnitt 45 Prozent auf mobile Klimaanlagen insbesondere in Pkw; 25 Prozent wurden in der Gewerbekälte und 15 Prozent in der Industriekälte verwendet; 9 Prozent kamen in stationären Klimaanwendungen und 6 Prozent in der Transportkälte zum Einsatz.

Diese Referenzmengen stellen zugleich die anteiligen Höchstmengen für 2015 dar. Die Reduktionsschritte des EU HFKW-Phase-down wurden auf diese Ausgangsmengen von 2015 bezogen, um für Deutschland die hypothetischen Höchstmengen der Folgejahre zu berechnen. Das Quotensystem der Verordnung ist so gestaltet, dass keine Zuteilung an EU-Mitgliedsstaaten oder Sektoren erfolgt. Die Verordnung reguliert dagegen die Mengen an HFKW, die hergestellt und in den europäischen Markt eingebracht werden.

In den ersten beiden Jahren der Reduzierung unterschritt Deutschland die durch das Modell zugerechnete verfügbare Höchstmenge an HFKW um 1 Prozent (2016) und 13 Prozent (2017). Seit 2018 stehen dem europäischen Markt 63 Prozent der Referenzmenge an HFKW zur Verfügung. Gemäß den in der Studie durchgeführten Projektionen überstiegen die in Deutschland als Kältemittel verwendeten HFKW-Mengen diese Höchstmenge 2018 um 13 Prozent und 2019 um 2 Prozent. 2020 wird die Vorgabe wieder erreicht werden. Für die nächsten Reduzierungsstufen 2021 und 2024 sagt das Modell jedoch weitere Überschreitungen vorher.

Unterschiede in Sektoren und Anwendungen

Dabei stellt sich die Situation in den einzelnen Sektoren und Anwendungen sehr unterschiedlich dar. Während die Verwendungsmengen in der Industriekälte durchgehend und in mobilen Klimaanlagen ab 2019 unter den Grenzwerten liegen, werden die Höchstmengen in den Anwendungen der stationären Klimatisierung, zu denen auch die Hauswärmepumpen gehören, über den gesamten Zeitraum um bis zu 60 Prozent überschritten. 2030 wird in diesem Sektor noch das Doppelte der Höchstmenge benötigt, da für diese Anwendungen ein großes Marktwachstum angenommen wird und gleichzeitig Alternativen mit niedrigem Treibhauspotenzial fehlen oder nicht ausreichend verwendet werden. In der Gewerbe- und der Transportkälte findet zwar eine kontinuierliche Absenkung der Verwendungsmengen statt, jedoch geschieht dies nicht schnell genug, so dass die Vorgaben nur zeitverzögert erreicht werden. Erst ab 2025 beziehungsweise 2029 werden die Grenzwerte dauerhaft eingehalten.

Die Analyse macht zudem deutlich, dass natürliche Kältemittel bisher sehr unterschiedlich über die verschiedenen Anwendungsbereiche eingesetzt werden. Während sich im Lebensmitteleinzelhandel natürliche Kältemittel als Alternativen durchsetzen, ist in der Gebäudeklimatisierung momentan keine Veränderung zu erkennen. Neben umfassenden Informationsaktivitäten sind Forschung und eine konsequente Weiterentwicklung der Technologien sowie angepasste technische Standards gefragt, um die Weichen in Richtung natürliche Kältemittel zu stellen.  Quelle: UBA / pgl

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