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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


03.12.2017

Tipps für die Heizsaison

Rund 40 Prozent der Energie in Deutschland wird beim Heizen von Gebäuden verbraucht. Mit sieben Tipps will die ASUE helfen, Energie einszusparen und die Heizkosten zu verreingern.

  • Überzeugen Sie sich, dass die Heizthermostate in allen Räumen der Wohnung der Wunschtemperatur entsprechend eingestellt sind. Das Überheizen einzelner Räume wirkt sich negativ auf den Gesamtverbrauch aus.
  • Arbeitet die elektrische Umwälzpumpe? Um dies zu prüfen, sollte sich auf dem Display der Heizung ein Symbol erkennen lassen. Befindet sich die Umwälzpumpe außerhalb des Wärmeerzeugers, lassen sich ein Brummen oder leichte Vibrationen feststellen.
  • Sind die Heizkörper entlüftet? Lassen sich in einzelnen Räumen möglicherweise Wassergeräusche feststellen? Am besten prüfen Sie dies an dem obersten Heizkörper Ihrer Wohnung oder des Hauses. Entlüftungsschlüssel sind im Baumarkt erhältlich.
  • Ist noch ausreichendes Wasser im Heizkreislauf? Am Wärmeerzeuger befindet sich zumeist eine Druckanzeige, die über die Füllmenge Auskunft gibt. Sollten Sie über einen Schlauch die Anlage selbst füllen, achten Sie auf jeden Fall darauf, den Höchstdruck keinesfalls zu überschreiten.
  • Wurden die Wartungsintervalle eingehalten? Warten Sie nicht bis zu den strengen Frosttagen, sondern beauftragen Sie rechtzeitig Ihr SHK-Unternehmen. Je kälter es wird, desto beschäftigter werden die Handwerker sein.
  • Machen Sie richtiges Lüften zur Gewohnheit! Alle Räume müssen zweimal täglich gelüftet werden. Effektiv und in kurzer Zeit erreichen Sie eine gute Durchlüftung durch das Öffnen aller Fenster zugleich.
  • Wer einzelne Räume nicht heizt, sollte besonders streng darauf achten, diese regelmäßig zu lüften; insbesondere unbeheizte Räume lassen wenig Luft zirkulieren und neigen zur Schimmelbildung.

www.asue.de




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