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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.11.2011

Teures Gas: Bei kaltem Wetter drohen in der Heizperiode Mehrkosten von durchschnittlich 100 Euro

Viele Haushalte mit Gasbezug werden sich auch im kommenden Winter wieder auf steigende Kosten einstellen müssen.

Bei rund 215 Unternehmen zahlen die Verbraucher für die Gasversorgung bereits seit Anfang Oktober mehr. Im November und Dezember planen mindestens 53 weitere regionale Anbieter Preiserhöhungen von durchschnittlich 9,1 Prozent. „Insgesamt haben seit September mehr als die Hälfte aller rund 700 Grundversorger an der Preisschraube gedreht oder planen entsprechende Schritte“, erklärt Daniel Dodt vom unabhängigen Verbraucherportal toptarif.de. Angesichts der zahlreichen Erhöhungen liegt das aktuelle Gaspreisniveau in Deutschland* rund 7 Prozent über dem Mittel der vorangegangenen Heizperiode 2010/2011.

Ob und wie stark die gestiegenen Preise aber auch tatsächlich zu höheren Kosten führen, hängt entscheidend von der Witterung der kommenden Wochen und Monate und dem daraus resultierenden Energiebedarf ab. In diesem Zusammenhang haben die Experten von toptarif.de die zu erwartenden Gaskosten der aktuellen Heizperiode auf Basis des derzeitigen Preisniveaus für vier Verbrauchsszenarien berechnet. Im Ergebnis zeigt sich, dass die tatsächlichen Rechnungsbeträge eines durchschnittlichen Haushaltes** je nach prognostiziertem Energiebedarf bis zu zehn Prozent über, aber auch bis zu fünf Prozent unter den Kosten der letzten Heizperiode liegen können.

Im Rahmen der Untersuchung erfolgte zunächst die Berechnung des witterungsbedingten Erdgasbedarfs eines Durchschnittshaushalts für die letzten zehn Heizperioden. Basierend auf diesen Werten wurden im zweiten Schritt Kostenschätzungen für vier verschiedene Szenarien entwickelt. Für den positiven Fall einer milden Witterung und eines geringen Energiebedarfs (1) wurden die drei niedrigsten Verbrauchswerte im Rückblick, für den negativen Fall anhaltender Kälte (2) die drei höchsten Werte in der Kalkulation zusammengefasst. Daneben erfolgte die Kostenermittlung auch anhand des langjährigen, durchschnittlichen Energiebedarfs (3) sowie für das Szenario einer ähnlichen Witterung wie in der vorangegangenen Heizperiode (4).

Welchen Einfluss das Wetter auf die tatsächliche Kostenentwicklung haben kann, zeigen die folgenden Berechnungen für den Durchschnittshaushalt: In der vorangegangenen Heizperiode beliefen sich die Gaskosten in der gesetzlichen Grundversorgung bei Berücksichtigung des saisonal schwankenden Heizbedarfs auf rund 993 Euro. Bei gleichem Energiebedarf würden die Kosten in der aktuellen Heizperiode hingegen bereits um 7 Prozent auf 1063 Euro steigen. Noch teurer wird es im Falle eines vergleichsweise kalten Winters. Unter der Annahme eines rund drei Prozent höheren Energieverbrauchs als in der vergangenen Heizperiode klettern die anfallenden Kosten um etwa 100 Euro auf 1093 Euro. Da mögliche weitere Preissteigerungen im Winter nicht für die Berechnung der Szenarien herangezogen worden sind, können bei einer weiteren Verteuerung des Gases durchaus höhere Zusatzbeträge anfallen.

Etwas weniger stark schlägt die aktuelle Preisentwicklung des Gases im Falle eines angenommenen Energieverbrauchs zu Buche, der sich am Durchschnitt der letzten zehn Jahre orientiert. In diesem Szenario würden die zu erwartenden Kosten lediglich um rund 4 Prozent auf 1031 Euro steigen. Um knapp 50 Euro günstiger (944 Euro) kann es für Endkunden sogar werden, wenn man ausschließlich die eher gemäßigten Heizperioden der letzten zehn Jahre als Maßstab nimmt.

„Die einfachste Möglichkeit, sich zukünftig vor steigenden Gaskosten zu schützen und die Haushaltskasse spürbar zu entlasten, bietet ein Vergleich verschiedener Anbieter“, führt Dodt aus. „In vielen Regionen werben mittlerweile mehr als 50 Unternehmen um die Gunst der Kunden.“ Gerade Haushalte, die bislang noch keinen Anbieter- oder Tarifwechsel vollzogen haben, können ihre Energiekosten in vielen Fällen um 20 bis 30 Prozent reduzieren. Besonders wichtig bei der Wahl eines neuen Produkts ist eine zusätzliche Preisgarantie, die das jetzige Preisniveau zumindest für die Dauer der aktuellen Heizperiode „einfriert“. So lassen sich böse Überraschungen im Winter vermeiden.

www.toptarif.de




Berechnungsgrundlagen und Hintergrundinformationen


* Preisniveau gemessen an den jeweiligen Tarifen der gesetzlichen Grundversorgung der rund 700 örtlichen Gasversorgungsunternehmen für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 15.900 kWh Gas.

** Nach den ausgewiesenen Zahlen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft liegt der Durchschnittsverbrauch eines Haushaltes mit Gasbezug bei rund 15.900 kWh im Jahr (BDEW: Energiemarkt Deutschland – Sommer 2011, S. 6-7). Entsprechend den Daten der DIN-Norm 4713 wurde mit einem Verbrauchsanteil von 89 Prozent in der Heizperiode (Oktober bis April) kalkuliert, so dass sich für den Zeitraum der letzten Heizperiode ein statistischer Verbrauchswert von rund 14.150 kWh Gas ergibt.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater