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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


02.05.2018

TGA-Fachverbände bewerten EPBD-Richtlinie positiv

Mitte April 2018 hat das Europäische Parlament der Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz (auch EPBD: Energy Performance of Buildings Directive) von Gebäuden zugestimmt. Die TGA-Verbände, Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V

Ziel der neuen Vorgaben ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu verbessern und den Komfort und die Luftqualität in Gebäuden sicherzustellen. „Die maßgeblichen Anregungen der Branche wurden in der Novelle umgesetzt und sind ein weiterer Schritt in Richtung Energieeffizienz und mehr Innenraumluftqualität“, sagt Günther Mertz, Geschäftsführer der drei Verbände.

Für die Fachverbände sind folgende Punkte der Richtlinie von besonderer Bedeutung: die energetische Inspektion von Klimaanlagen, die Förderung intelligenter Technologien, die Einführung eines so genannten Smartness Indicators, die Festlegung von Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die Förderung energetischer Renovierung von Bestandsgebäuden und der Abschluss einer Durchführbarkeitsstudie zur Inspektion von Lüftungsanlagen bis 2020.

Der weitere Verlauf der europäischen Rechtsetzung sieht vor, dass der Ministerrat noch seine formale Zustimmung zu den beschlossenen Neuerungen der EPBD geben muss, bevor die Richtlinie 20 Tage später in Kraft tritt. Im Anschluss haben die Mitgliedstaaten 20 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Die verabschiedeten Änderungen sind Teil des „Winterpakets 2016“ (Energy Efficiency Directive Winter Package 2016), mit dem die EU-Kommission den Ausbau der Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien voranbringen sowie die Rolle der Verbraucher stärken möchte. Die TGA-Verbände werden auch die weiteren Verhandlungen intensiv begleiten und fordern den nationalen Gesetzgeber auf, die EPBD-Richtlinie zügig in nationales Recht umzusetzen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater