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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


14.08.2013

Strompreise: Ausnahmen von der EEG-Umlage kosten Verbraucher Milliarden

Die Strompreise steigen in Deutschland auch in diesem Jahr für die Verbraucher weiter an, weil die Haushalte und das Kleingewerbe die Großabnehmer über eine höhere EEG-Umlage immer stärker subventionieren.

2013 beläuft sich die finanzielle Unterstützung der Großkunden durch die übrigen Stromverbraucher voraussichtlich erstmals auf über sieben Milliarden Euro, teilte das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster mit.

Davon entfallen allein auf die Ausnahmereglungen von der EEG-Umlage für Unternehmen mehr als 4,3 Milliarden Euro, die von privaten und kleingewerblichen Stromverbrauchern getragen werden müssen. Hinzu kommen gesunkene Einkaufspreise durch die steigende Ökostrommenge, die laut IWR eine weitere Entlastung von rund drei Milliarden Euro ausmacht. So kostet aktuell die Kilowattstunde Grundlaststrom zur Lieferung im Jahr 2016 noch 3,5 Cent. Das ist 40 % unterhalb des Preises vor dem Atomausstieg im Jahr 2011. "Die Haushalte subventionieren die Ausnahmeregelungen und die Rekordtiefs bei den Strompreisen für Großabnehmer über eine steigende EEG-Umlage," kritisiert IWR-Direktor Dr. Norbert Allnoch den Umverteilungsmechanismus. "Der Ökostrom senkt die Strompreise auf immer neue Rekordtiefs, aber den finanziellen Nutzen daraus haben nicht die privaten Verbraucher und das Kleingewerbe, sondern vor allem die großen Stromabnehmer, die sich günstig eindecken können."

Strom wird an der Strombörse in zwei Marktsegmenten gehandelt: Am Terminmarkt werden Stromeinkäufe für zukünftige Jahre getätigt. Großabnehmer können sich schon heute mit Strom für bis zu sechs kommende Jahre eindecken. Am Spotmarkt (EPEX Spot in Paris) werden dagegen Stromkontingente gehandelt, die tagesaktuell oder am nächsten Tag geliefert werden. In diesem Marktsegment wird der EEG-Strom verkauft, allerdings nicht als "grüner" Ökostrom, sondern als umgewandelter "grauer", d.h. konventioneller Strom. Die sinkenden Preise am Spotmarkt strahlen auf den Terminmarkt noch stärker aus und lassen die Einkaufspreise für die Großabnehmer auf historische Tiefstände wie vor 10 Jahren purzeln.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater