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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


08.09.2015

Strompreisanalyse: 52 Prozent des Strompreises sind Steuern und Abgaben

Der Strompreis ist 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Prozent zurückgegangen. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt in Deutschland aktuell knapp 84 Euro (2014: rund 85) im Monat für Strom. Doch immer noch mehr als die sind Hälfte staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Das zeigt eine Analyse des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Zwar sind die Beschaffungskosten aufgrund niedrigerer Preise an den Strombörsen auch im vergangenen Jahr leicht gesunken. Die Börsen-Preise allein bestimmen jedoch nicht den Endkunden-Strompreis. Der von den Vertriebsunternehmen selbst beeinflussbare Anteil am Strompreis (Strombeschaffung und Vertrieb) beträgt insgesamt nur noch rund 25 Prozent.

Hinzu kommt der Anteil staatlicher Steuern und Abgaben: Dieser macht weiterhin 52 Prozent beim Strompreis für Haushaltskunden aus. Mussten die Stromkunden im Jahr der Liberalisierung noch 2,3 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben mit ihrer Stromrechnung bezahlen, liegt dieser Betrag derzeit bei 32,2 Milliarden Euro. Den größten Anteil bei den staatlichen Steuern und Abgaben hat mit 21,8 Milliarden Euro die Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG-Umlage).

Neben den Beschaffungskosten und den staatlichen Belastungen sind die Netzentgelte der dritte wichtige Bestandteil des Strompreises. Diese variieren je nach Region zum Teil stark. In vielen Regionen sind die Netzentgelte aufgrund des erforderlichen Aus- und Umbaus der Stromnetze im Rahmen der Energiewende gestiegen und machen aktuell im Durchschnitt einen Anteil von etwa 23 Prozent am Strompreis aus.
www.bdew.de




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