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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


26.08.2011

Stromkosten für Gewerbe deutlich gestiegen

Die Energiekosten für Gewerbebetriebe sind in den vergangenen drei Jahren deutlich angestiegen.

Schuld daran sind vor allem die stetig steigenden Strompreise. Ein kleiner Gewerbebetrieb mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 10.000 kWh musste in der Grundversorgung des örtlichen Anbieters im Januar 2008 noch durchschnittlich 1.793 Euro pro Jahr zahlen. Im September 2011 liegt dieser Wert bei 2.145 Euro, was einem Preisanstieg von 20 Prozent entspricht.

Noch stärkere Preissteigerungen sind im Bereich der höheren Verbräuche (ohne Leistungsmessung) zu beobachten. Ein größerer Gewerbebetrieb mit einem Jahresverbrauch von 90.000 kWh bezahlte im Januar 2008 in der örtlichen Grundversorgung rund 15.409 Euro. Dieser Durchschnittspreis liegt im September 2011 bei 18.639 Euro, was einen Anstieg um 21 Prozent bedeutet.

Preisvergleich kann Kosten senken
Gewerbebetriebe, die über reguläre Zähler für Strom verfügen, können mit Hilfe eines Preisvergleichs herausfinden, welche günstigeren Angebote verfügbar sind. Der Wechsel zu einem überregionalen Anbieter kann die Stromkosten um durchschnittlich 15 Prozent senken.
Für einen Preisvergleich auf Verivox wird lediglich die Postleitzahl und der jährliche Verbrauch benötigt. Gewerbekunden erhalten genau wie Privatkunden eine Ergebnisliste für alle Tarife, die im jeweiligen Postleitzahlengebiet verfügbar sind. Der Wechselprozess verläuft wie im Privatkundenbereich – der neue Anbieter kündigt beim bisherigen Stromversorger. Dies gilt allerdings nur für Gewerbekunden ohne Leistungsmessung.

Strom mit Leistungsmessung und/oder Lastprofil
Liegt der Jahresverbrauch bei über 100.000 kWh Strom, wird in der Regel eine „Leistungsmessung“ installiert. Dadurch wird jede Viertelstunde gemessen, wie viel Leistung der gewerbliche Abnehmer bezieht. Die der Leistungsmessung zugrunde liegenden Verträge basieren nicht auf allgemeinen Tarifen, sondern auf individuellen Vereinbarungen. Um auch hier einen Überblick der verfügbaren Angebote zu bekommen, hält Verivox eine prämierte (Innovationspreis IT der Initiative Mittelstand) Ausschreibungsplattform bereit.

So funktioniert die Ausschreibungsplattform
Zunächst werden die wichtigsten Kundeninformationen wie Verbrauchsvolumen, Spannungsebene und Lastverteilung anonymisiert einer möglichst großen Zahl von Energieversorgern zur Verfügung gestellt. Diese können anschließend entscheiden, welche Angebote sie abgeben möchten. Nach einer Woche erhält das Unternehmen alle bis dahin abgegebenen Angebote nach Gesamtkosten aufgeschlüsselt.

www.verivox.de/gewerbestrom/vergleich/
Strom-Ausschreibungsplattform Gewerbekunden (über 100.000 kWh)
www.verivox.de/gewerbestrom/sondervertrag/

 




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