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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


07.03.2018

Stromanbieter: Treue zahlt sich nicht aus

Eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 4000 kWh, die sich in den letzten fünf Jahren regelmäßig neu um einen günstigen Anbieter gekümmert hat, zahlte im bundesweiten Durchschnitt 4294 Euro für Strom. Verbraucher, die nicht gewechselt haben mussten die teuren Preise in der örtlichen Grundversorgung bezahlen und kamen im gleichen Zeitraum auf Kosten von durchschnittlich 6041 Euro – eine Differenz von 1747 Euro. Örtliche Versorger bieten ihren Kunden aber fast immer auch günstigere Sondertarife an. Wer dieses Angebot wahrgenommen hat, bezahlte durchschnittlich 5647 Euro und konnte seine Stromrechnung im Vergleich zum Grundversorgungstarif um 394 Euro senken.

Jeder dritte Haushalt zahlt Höchstpreise

Im Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers befindet sich laut Bundesnetzagentur immer noch jeder dritte Haushalt in Deutschland. Das ist der Standardtarif für alle, die nicht nach günstigen Alternativen suchen und er kann mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Dafür ist er aber viel teurer als vergleichbare Angebote. Würden alle Verbraucher zum jeweils günstigsten Anbieter mit empfehlenswerten Vertragsbedingungen wechseln, könnten sie als Kollektiv über 6 Mrd. Euro/a sparen.

Hintergrund: Die jährliche Ersparnis hat Verivox aus dem durchschnittlichen Preis der Grundversorgung und den fünf günstigsten Tarifen mit verbraucherfreundlichen Vertragsbedingungen der Jahre 2013 bis 2017 errechnet. Die Ersparnis beim Wechsel in das günstigste Angebot des lokalen Versorgers berechnet sich aus der Differenz der Grundversorgungstarife zum jeweils günstigsten Tarif des örtlichen Versorgers ohne Neukundenbonus.