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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.09.2011

Strom: Ländliche Regionen zahlen mehr

Ein Strompreisvergleich des unabhängigen Verbraucherportals Verivox hat ergeben, dass die Preise der örtlichen Stromanbieter auf dem Land rund 5 Prozent höher sind als in städtischen Gebieten.

Die Preisunterschiede ergeben sich jedoch nicht aus unterschiedlich hohen Abgaben, sondern sind der Preispolitik der Versorger geschuldet.
„Wir können deutlich beobachten, dass die Grundversorger auf dem Land höhere Preise verlangen als in der Stadt. Mit unterschiedlichen Abgaben hat das aber nichts zu tun“, sagt Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox.
 

In ländlichen Gebieten sind die Gebühren für die Nutzung der Stromnetze tendenziell höher, da weniger Haushalte mit einem größeren Netz verbunden sind. Ein Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 4.000 kWh bezahlt dort im Durchschnitt 238 Euro (netto) an Netznutzungsentgelten. In der Stadt liegt dieser Wert mit durchschnittlich 205 Euro deutlich niedriger.
Auf dem Land werden im Gegenzug allerdings niedrigere Konzessionsabgaben bezahlt, denn dieser Preisbestandteil richtet sich nach der Anzahl der Einwohner. Werden die Kosten für Netznutzung und Konzessionsabgabe addiert, verschwindet der Unterschied zwischen Stadt (290 Euro) und Land (293 Euro) fast vollständig.
 

Obwohl sich die regionalen Abgaben weitgehend ausgleichen, unterscheidet sich das Preisniveau der Grundversorger deutlich. In ländlichen Gebieten bezahlt ein Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch in der Grundversorgung durchschnittlich 1.054 Euro (brutto), in der Stadt liegt dieser Wert bei 1.010 Euro.
Bei den günstigsten Tarifen der örtlichen Grundversorger zeigt sich ein ähnliches Bild. Auf dem Land betragen die Kosten hier 987 Euro, in städtischen Gebieten sind es lediglich 933 Euro.
 

Auffällig ist, dass sich diese Preisunterschiede bei den überregionalen Stromversorgern kaum wiederfinden. Im günstigsten verfügbaren Tarif (mit vergleichbaren Konditionen) betragen die jährlichen Kosten für 4.000 kWh in der Stadt durchschnittlich 789 Euro, auf dem Land sind es 795 Euro.
 

Im Rahmen der Erhebung wurden alle Postleitzahlen mit einer Bevölkerungsdichte von über 1.000 Einwohnern/km² und einem Flächenanteil von über 50% an einer Kommune mit über 50.000 Einwohnern als „städtische Region“ definiert. Alle Postleitzahlen mit einer Bevölkerungsdichte von unter 1.000 Einwohner/km² und vollem Flächenanteil an Kommunen unter 30.000 Einwohnern wurden als „ländliche Region“ festgelegt. Postleitzahlen, die nicht in diese beiden Gruppen fallen, wurden nicht berücksichtigt.

www.verivox.de




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