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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.12.2017

Strengere Grenzwerte für Holzöfen

Ab 1. Januar 2018 müssen alte Holzöfen strengere Grenzwerte bei Staubemissionen einhalten. Für über 33 Jahre alte Kamin- und Kachelöfen endet die Übergangsfrist.

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält eine langfristig angelegte Regelung, um den Anlagenbestand in Deutschland zu ertüchtigen und die Emissionen von Staub und Kohlenmonoxid zu verringern. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2009 beschlossen.

Am 31. Dezember 2017 ist der Zeitpunkt zur Nachrüstung oder Außerbetriebnahme für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen gekommen, die zwischen dem 1. Januar 1975 und dem 31. Dezember 1984 errichtet und in Betrieb genommen wurden. Wenn durch eine Bescheinigung des Herstellers der Anlage oder durch eine Vor-Ort-Messung durch das Schornsteinfegerhandwerk nachgewiesen werden kann, dass die Feuerungsanlage die Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhält, darf der Betreiber sie weiterhin zur Beheizung des Aufstellraumes benutzen, ohne eine Nachrüstung vornehmen zu müssen. Für Anlagen, die vor 1975 errichtet worden sind, war die Übergangsfrist bereits Ende 2014 abgelaufen.

Das BMUB informiert darüber, dass bei Fragen zur eigenen Einzelraumfeuerungsanlage der Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde vor Ort weiterhelfen kann. Außerdem finden sich Informationen zur eigenen Feuerstätte und den entsprechenden Fristen im Feuerstättenbescheid, der vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nach einer Feuerstättenschau ausgestellt wird.

Neben dem technisch einwandfreien Zustand einer Feuerungsanlage für feste Brennstoffe wie beispielsweise Scheitholz ist der ordnungsgemäße Umgang mit einer solchen Anlage wichtig zur Vermeidung von Luftschadstoffemissionen. Rauch und Geruch sowie gesundheitsgefährdende Schadstoffe als Folge einer schlechten Holzverbrennung haben negative Auswirkungen auf die Umgebung und sind nicht selten Anlass für Nachbarschaftsbeschwerden. Die Beratung durch das Schornsteinfegerhandwerk sowie umfangreiche Informationsangebote bei den zuständigen Behörden und im Internet bieten einfache Hinweise und Tipps, wie man Kaminöfen und andere Holzfeuerungen ordnungsgemäß und somit emissionsarm betreibt.

Eine wesentliche Rolle spielt neben der Verwendung des richtigen Brennstoffes auch dessen Feuchtegehalt. Außerdem muss immer eine ausreichend große Luftzufuhr gewährleistet sein, um ein optimales Verbrennungsergebnis zu erzielen.

Weiterführende Informationen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, sowie Tipps zum richtigen Umgang mit einer Holzfeuerung stellt das Bundesumweltministerium hier bereit.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater