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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


05.02.2019

Stellungnahme des GIH zum Gebäudeenergiegesetz: Fordern und Fördern auf vernünftigem Niveau

Der Energieberaterverband GIH blickt dem geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit Sorge entgegen: Das Gesetz sei weder dazu geeignet, die Gebäude-Energie-Effizienz zu verbessern, noch genüge es den Anforderungen der Europäischen Union. Auch bei den Energieausweisen vermisst der Verband eine zielführende Weiterentwicklung.

Der offizielle GEG-Entwurf, mit dem die Bundesregierung mehrere Bestandsgesetze zusammenführen und gleichzeitig Anforderungen der EU begegnen will, lässt zwar nach wie vor auf sich warten. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte genügen jedoch, um beim GIH die Alarmglocken schrillen zu lassen: „Es ist kaum zu glauben, dass der Gesetzgeber ernsthaft der Meinung ist, die in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) festgeschriebenen Effizienz-Anforderungen könnten den Ansprüchen der EU genügen. Während die EnEV im Neubau in etwa den KfW-Standard 70 vorschreibt, erwartet die EU von einem Niedrig-Energie-Gebäude, dass sein Energiebedarf nahe bei Null liegt oder nur sehr gering ausfällt”, wundert sich Jürgen Leppig. Für den GIH-Bundesvorsitzenden ist es daher kaum denkbar, dass sich die EU mit einer dermaßen laxen Umsetzung abspeisen lässt.

„Der Plan, den Standard aus der EnEV unverändert ins GEG übernehmen zu wollen und vereinbarte Klimaschutz-Ziele nicht zu erreichen, steuert auf Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu. Deutschland sollte hier schon guten Willen beweisen und sich zumindest in Richtung KfW-Standard 55 bewegen”, so Leppig weiter. Zumal es bereits heute so sei, dass rund die Hälfte aller Neubauten diesen Standard erreiche. Was viel damit zu tun hat, dass für entsprechende Projekte Fördermittel zur Verfügung stehen. Weshalb laut Leppig eine Annäherung an den KfW-Standard 55 im GEG auch förderpolitisch Sinn ergibt: „Förderung funktioniert nach dem Übererfüllungsprinzip: Es kann nur das gefördert werden, was nicht sowieso gesetzlich gefordert ist. Und da Bauherren bekanntlich gerne auf Fördermittel zurückgreifen, bliebe im Falle einer Annäherung die gut angenommene KfW-55-Förderung als Minimal-Instrument erhalten.”

Positiv bewertet der GIH die vorgesehene Öffnung des Beratungsmarkts bei Nichtwohngebäuden für Handwerker mit entsprechender Weiterbildung: Nicht zuletzt weil bereits viele Energieberater mit handwerklichem Hintergrund in den Startlöchern stünden, sei eine schnelle Umsetzung des GEGs angebracht.

Nachbesserungs-Bedarf gibt es laut Leppig hingegen bei den Energieausweisen: „Der nutzerabhängige Verbrauchsausweis muss endlich von der Bildfläche verschwinden. Wer zuverlässige Aussagen über Gebäude wünscht, muss auf Bedarfsausweise setzen, die an verpflichtende Begehungstermine gekoppelt sind – alles andere ist Makulatur.” Perspektivisch sei es sogar wünschenswert, den Energieausweis zu einem ganzheitlichen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) weiter zu entwickeln. Zudem mache ein verbindlicher iSFP beim Eigentums-Übertrag Sinn. So könne der neue Eigentümer über sinnvolle energetische Sanierungs-Maßnahmen informiert werden.

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater