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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


16.11.2010

Stellungnahme der 18599 Gütegemeinschaft e.V. zum KfW-Förderstopp für 18599-Berechnungen von Wohngebäuden

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) hat mit Datum vom 18.10.2010 bekanntgegeben, dass für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (Programm Nr. 151 und 153) bis auf weiteres die Berechnung nach DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert wird.

Somit können derzeit nur Berechnungen nach der DIN V 4108-6 und 4701-10 zur Antragstellung bei der KfW eingereicht werden. Alle Hersteller der Gütegemeinschaft stellen dieses Verfahren auch weiterhin in ihren Produkten zur Verfügung. Somit ist sichergestellt, dass weiterhin Anträge zu den Programmen der KfW gestellt werden können und keiner auf Kredite oder Zuschüsse verzichten muss. Als Begründung gab die KfW an, dass unterschiedliche Softwareprodukte ungewöhnlich starke Abweichungen in den Ergebnissen liefern würden. Implizit wurde die Qualität der Softwareprodukte in Frage gestellt. Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft bemängeln diese einseitige Darstellung und haben  zwischenzeitlich den betroffenen Fall nachgerechnet. Erste Ergebnisse belegen, dass die aufgezeigten Abweichungen keinesfalls nur in den Softwareprodukten begründet liegen, sondern vielmehr in der unzureichend beschriebenen Normgrundlage und der Eingabe beim Anwender. Die Primärenergiebedarfs-Ist-Werte weichen bei gleichen Randbedingen lediglich um +/- 1% ab und die HT’ Auswertungen sind identisch. Diese ersten Ergebnisse zeigen, dass die Arbeit der 18599 Gütegemeinschaft in den letzten 18 Monaten schon erhebliche Fortschritte gemacht hat. Die grundsätzliche Problematik, dass sich durch mögliche unterschiedliche Norminterpretationen, unterschiedliche Softwareprodukte und Eingabefehler beim Anwender auch deutliche Abweichungen ergeben können, ist dennoch weiter vorhanden. Um dieser Problematik zu begegnen, wird die Gütegemeinschaft den Dialog mit den Normenverantwortlichen und der Politik verstärkten. Ein übergreifendes Treffen mit Vertretern aus der Politik (BMVBS und BBSR), aus der Normenarbeit, von der KfW und den Mitgliedern der  Gütegemeinschaft ist bereits kurzfristig vereinbart. Alle Beteiligten werden sich gemeinsam an einem Tisch zusammen finden und über das weitere Vorgehen intensiv diskutieren. Die 18599 Gütegemeinschaft spricht sich eindeutig für die DIN V 18599 aus. Sie ist und bleibt die beste Norm seit es Energieberatungen gibt. Jetzt ist es allerdings an der Zeit, die notwendigen Schritte zur Fortschreibung der Norm einzuleiten. Für Nicht-Wohngebäude gilt die DIN V 18599 uneingeschränkt weiter. Auch für Wohngebäude gilt im normalen EnEV-Nachweisverfahren die Berechnung nach DIN V 18599 weiterhin. Hier ist die Wahlfreiheit gesetzlich verankert und auch durchaus gewollt. Einzig die Nachweise für die KfW Bankengruppe in den  Programmen 151 und 153 sind derzeit ausgesetzt. Dieses ist zum Schutz der    Antragsteller geschehen, um hier bei eventuellen Fehleinschätzungen, nicht dem Vorwurf des Subventionsbetruges ausgesetzt zu sein.

www.18599siegel.de




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