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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


30.01.2019

Statements zur Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“

Hier Stellungnahmen der Deutschen Energie Agentur (dena) und des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) zur sogenannten Kohlekommission .

Deutsche Energie-Agentur

„Ein zukunftsweisendes Ergebnis – die Arbeit geht jetzt erst richtig los“


Zum Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, kurz Kohlekommission, sagt Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena):

Es ist hervorragend, dass es den Mitgliedern der Kommission gelungen ist, zu einem zukunftsweisenden Ergebnis zu kommen. Die Richtung ist eindeutig richtig, auch wenn die genauen Wege selbstverständlich in diesen wenigen Monaten von der Kommission noch nicht beschrieben werden konnten. Die vorgeschlagene Reduzierung der Kohleverstromung ist hinreichend ambitioniert, um die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2050 zu erreichen. Das zeigen auch die Transformationspfade, die wir gemeinsam mit Unternehmen und Verbänden aus allen relevanten Branchen in der dena-Leitstudie Integrierte Energiewende entwickelt haben.

Gleichzeitig macht die Kommission mit ihren vielseitigen Empfehlungen zurecht deutlich, wie groß und komplex die Herausforderungen im Energiesektor sind. Rechnet man Atom- und Kohleausstieg zusammen, werden nun in knapp 20 Jahren rund 50 Prozent der heute verfügbaren gesicherten Kraftwerkskapazitäten vom Netz gehen. Das ist eine gewaltige Herausforderung für einen hoch entwickelten Industriestandort wie Deutschland, die wir aber werden meistern können. Der Bericht gibt die Orientierung, auf die viele Marktakteure gewartet haben. Ich bin sichere, dass daraus noch mehr Schwung entsteht für die Entwicklung von neuen Technologien und Lösungen für Energiewende und Klimaschutz. Hier ist aber auch die Politik gefragt. Sie muss jetzt die Gelegenheit nutzen und durch die richtigen energiepolitischen Maßnahmen und Veränderungen passende Rahmenbedingungen schaffen.

Zum kompletten Statement
 

Bundesverband Erneuerbare Energie

Statement von Dr. Simone Peter, BEE-Präsidentin, zur Einigung der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung

„Die Kohlekommission hat nach langen Verhandlungen einen Kompromiss erzielt, der Klarheit über die Zukunft der Energieversorgung bringt, einen sozialverträglichen Strukturwandel in den heutigen Kohleregionen einleitet und ihnen eine zukunftstaugliche Perspektive gibt. Mit Bezug auf die Klimaschutzambitionen muss der Beschluss im anschließenden Verfahren weiter konkretisiert und mit ambitionierten Maßnahmen unterlegt werden.

Es ist gut, dass die Kommission das 65%-Ziel für Erneuerbare Energien in der Stromversorgung bis 2030 nochmals bekräftigt hat. Ein rascher Einstieg in den Kohleausstieg beinhaltet aus Sicht des BEE besondere Vorteile. Je eher Deutschland damit anfängt, desto früher beginnt die Modernisierung der Energiewirtschaft und die damit einhergehende Modernisierung des Industriestandortes. Und auch die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich einen schnellen Kohleausstieg, wie das jüngste, noch am Freitagmorgen veröffentlichte Politbarometer einmal mehr zeigt.

Die Kommissionsempfehlungen für die Reduktion der Kohleverstromung in den 2020er Jahren werden voraussichtlich dazu beitragen, das nationale Klimaschutzziel 2030 zu erreichen. Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens werden damit jedoch noch nicht erreicht. Dies wäre vor dem Rahmen der Strukturkommission nur möglich, wenn die verbleibenden Kohlekraftwerke möglichst wenig in Betrieb sind. Eine Reduktion der Volllaststunden der Kohlekraftwerke lässt sich nur durch einen schnellen Ausbau Erneuerbarer Energien sowie eine CO2-Bepreisung in ausreichender Höhe erreichen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass 2023 der Abschaltpfad an die Vorgaben des Pariser Klimaschutzabkommens angepasst wird. Spätestens dann sollte auch ein Abschaltplan für die Jahre 2025 bis 2030 beschlossen werden.

Die Bundesregierung sollte jetzt zeitnah das Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen, das sicherstellt, dass das von der Kommission befürwortete 65%-Ziel für Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2030 mit dem entsprechenden Zeit- und Mengengerüst umgesetzt wird. Da inzwischen auch die Industrieverbände (BDI, DIHK) bestätigen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien dämpfend auf die Strompreise wirkt, sollte dem nichts mehr entgegenstehen. Zudem gäbe das auch den Arbeitsplätzen in der Branche der Erneuerbaren Energien mehr Sicherheit, die heute nicht gegeben ist. Im Klimaschutzgesetz sollten zugleich Maßnahmen vorgeschrieben werden, die die Zielerreichung in den anderen Sektoren ermöglichen und damit auch dort die Modernisierung und neue Chancen für den Industriestandort einleiten.“

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater