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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


22.09.2017

Stark gestiegene Baulandpreise verteuern Wohnungsbau

Zwischen 2011 und 2016 sind die durchschnittlichen Baulandpreise für die Eigenheimbebauung deutschlandweit um 27 % von 129 Euro pro Quadratmeter auf 164 Euro gestiegen. In den Großstädten verteuerte sich der Quadratmeter Bauland um 33 % − von gut 250 Euro im Jahr 2011 auf knapp 350 Euro im Jahr 2016. Das verteuert nicht nur Wohnimmobilien deutlich, sondern bremst auch den bezahlbaren Mietwohnungsbau. Dies geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BB

Der Analyse liegen Kaufpreisdaten der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte für die letzten fünf Jahre zugrunde. In den städtischen und ländlichen Kreisen blieben demnach das Preisniveau und der -anstieg hinter den Großstädten zurück. Aber auch dort lag der Zuwachs deutlich über der allgemeinen Teuerungsrate. In den städtischen Kreisen – häufig Umlandkreise der Großstädte – legten die Kaufpreise für unbebaute Grundstücke von 132 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2011 auf 156 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2016 zu (+19 %), in den ländlichen Kreisen verteuerte sich der Quadratmeter Bauland von 64 Euro auf 78 Euro im Jahr 2016 (+20 %).

Auch der durchschnittliche Kaufpreis für ein Grundstück für Eigenheimbebauung zog deutlich an – um 27 % auf 112.000 Euro im Jahr 2016. In den Großstädten lag der durchschnittliche Kaufpreis für ein Grundstück für Eigenheimbebauung bei knapp 200.000 Euro (+25 %). Besonders stark sind die durchschnittlichen Kaufpreise in den teuren Großstädten gestiegen. „Steigende Grundstückspreise bestimmen vor allem in den Wachstumsregionen zu einem erheblichen Anteil die Erwerbs- oder Erstellungskosten. Das verteuert Wohnimmobilien“, sagt BBSR-Experte Matthias Waltersbacher. „Hohe Baulandpreise treiben auf angespannten Märkten auch die Mieten im Neubau auf 14 bis 16 Euro pro Quadratmeter. Das lässt freifinanzierten Wohnungsbau zu bezahlbaren Mieten nicht mehr zu.“

Während in den städtischen Kreisen die Transaktionszahlen von Grundstücken für die Eigenheimbebauung zwischen 2011 und 2016 recht stabil blieben, gingen sie in den Großstädten um 30 % zurück. Besonders stark sind die Transaktionen in teuren Großstädten wie Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart zurückgegangen. Die ländlichen Kreise verzeichneten im selben Zeitraum einen Zuwachs von knapp 15 %. „Die Grundstückspreise sind zuletzt so stark gestiegen, dass der Verwertungsdruck eine aufgelockerte Einzelhausbebauung häufig nicht mehr zulässt“, sagt Waltersbacher. „Immer mehr Käufer suchen nach Alternativen im Umland.“

Die Analyse der Baulandpreise beruht auf der Betrachtung der kreisfreien Städte und Landkreise, für die Transaktionsdaten von Grundstücken über die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in einer lückenlosen Zeitreihe seit 2011 vorliegen. Dieser repräsentative Längsschnitt umfasst etwa ein Drittel aller Städte und Landkreise in Deutschland. Eine umfassende Analyse des Grundstücks- und Immobilienmarktes für die Jahre 2015 und 2016 will der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA) im Dezember 2017 mit dem Immobilienmarktbericht Deutschland vorlegen.




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