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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.03.2011

Standardbenzin E10 wird zum Flop an der Zapfsäule

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert die Mineralölwirtschaft scharf für ihre gestrige Entscheidung, die Einführung des neuen Standardbenzins E10 zu stoppen.

„Damit torpedieren die Vertreter der Ölindustrie die Energiewende im Verkehrssektor“, kritisiert BEE-Präsident Dietmar Schütz. Nachhaltig produzierte Biokraftstoffe seien derzeit die einzige Alternative zu fossilen Kraftstoffen, die in größerem Maßstab zur Verfügung stehe. Mit einem Anteil von bis zu zehn Prozent Bioethanol ersetze E10 klima- und umweltschädliches Erdöl.
Schütz: „Erdöl wird nicht nur immer knapper, die Förderung wird auch immer aufwendiger und umweltschädlicher, beispielsweise durch Tiefseebohrungen oder die Ausbeutung von Ölsanden. Zudem kommt das Öl häufig aus Ländern, deren Regime es mit Demokratie und Menschenrechten nicht allzu genau nehmen. Das alles sind veritable Gründe, endlich den Verbrauch von Erdöl zu reduzieren und auf Erneuerbare Energien umzusteigen.“

Bioethanol erfüllt Nachhaltigkeitsvorgaben
Der Treibhausgasausstoß von Bioethanol auf Pflanzenbasis liegt im Vergleich zum Benzin um 50 bis 80 Prozent niedriger – vom Anbau der Rohstoffe bis zur Verbrennung im Motor. Damit erfüllt Bioethanol problemlos die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Nachhaltigkeit, wonach Biokraftstoffe mindestens 35 Prozent weniger Treibhausgase emittieren müssen als fossile Treibstoffe. Biokraftstoffe allein reichten nach Ansicht der Erneuerbaren-Branche für eine dauerhaft umweltverträgliche Mobilität zwar nicht aus. Sie seien aber ein entscheidender Baustein.

Katastrophale Informationspolitk
Die desaströse Informationspolitik von Mineralölwirtschaft und Autoindustrie habe dazu geführt, dass sonst so preissensible Autofahrer aus Angst vor Schäden am Fahrzeug deutlich teureres Superbenzin tanken und das sinnvolle E10 zum Ladenhüter geworden sei. Schütz: „Mineralölunternehmen und Autohersteller haben ihre Informationspflicht schwer missachtet. Sonst wäre klar gewesen, dass über 90 Prozent der Autos E10 vertragen. Nun kündigt die Mineralölwirtschaft auch noch unverhohlen an, eventuelle Strafzahlungen bei Unterschreiten der gesetzlichen Biokraftstoffquote auf den Spritpreis aufzuschlagen. Damit zahlt die Zeche für das Versagen von Öl- und Autoindustrie wieder einmal der Verbraucher.“

E!0-Veträglichkeits-Liste zum Download
Die GEB-Redaktion möchte zur verbesserten Information beitragen, ob Ihr Fahrzug E10 verträgt, und verweist deshalb auf die folgende Broschüre "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen" des DAT vom 1. März 2011:
http://www.dat.de/e10liste/e10vertraeglichkeit.pdf

 




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

 
 
 

 



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