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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.11.2015

Speicher-Förderung im KfW-Programm 275 läuft zum Jahresende aus

Für das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Speicher (275) können noch bis 31. Dezember 2015 Anträge gestellt werden. Relevant ist das Datum des Antragseingangs bei der KfW. In einem Newsletter informiert die KfW darüber, dass eine Zusage der Anträge unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Mitteln aus dem Bundeshaushalt für Tilgungszuschüsse steht.

Des Weiteren nennt der Newsletter Fördermöglichkeiten im Rahmen der Programme 153 und 270:

  • Im wohnwirtschaftlichen KfW-Programm Energieeffizient Bauen (153) können Batteriespeicher beim energieeffizienten Neubau zum KfW-Effizienzhaus 40 Plus mitgefördert werden.
  • Darüber hinaus können ab dem 1. Januar 2016 Kredite für Batteriespeicher in Verbindung mit Erneuerbaren Energien Anlagen im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien – Standard (270) beantragt werden. Für den Verwendungszweck Batteriespeicher in Verbindung mit Erneuerbaren Energien Anlagen ist in diesem Programm keine Anlage zum Kreditantrag auszufüllen.

Der vollständige KfW-Newsletter vom 18. November 2015 kann nach dem Einloggen im KfW-Partnerportal abgerufen werden. Er informiert auch über die Fortführung des Programms KfW-Konsortialkredit Energie und Umwelt (291) und die Ausweitung der Förderung in diesem Programm.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater