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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


11.09.2013

Speicher-Förderprogramm erfolgreich gestartet

Rund vier Monate nach dem Start des Speicherprogramms der Bundesregierung sind schon 1.000 Solarstromspeicher gefördert worden.

Das teilte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) auf Basis von Angaben der KfW Bankengruppe in Berlin mit. Rund 1.100 Kreditanträge in Höhe von 18,7 Millionen Euro hat die KfW Bankengruppe für die Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen mit Speicher oder für die nachträgliche Anschaffung von Solarstromspeichern bewilligt. Bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten für Solarstromspeicher übernimmt dabei der Staat. Zugesagt sind bislang Tilgungszuschüsse in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro. Der Fördertopf für das Programm ist damit noch nicht ausgeschöpft: Für dieses Jahr stehen insgesamt 25 Millionen Euro zur finanziellen Förderung von Solarstromspeichern bereit.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat für interessierte Verbraucher ein kostenfreies Informationspapier zum Speicher-Förderprogramm erstellt: www.solarwirtschaft.de/speicherprogramm

Hintergrund:
Seit 1. Mai 2013 fördert der Staat Solarstromspeicher. Betreiber von Solarstromanlagen beantragen mit dem Angebot ihres Handwerkers über ihre Hausbank einen zinsgünstigen KfW-Kredit für die Neuinstallation eines Kombisystems mit Photovoltaik-Anlage plus Speicher oder für die Nachrüstung einer bestehenden Solarstromanlage mit dem Solarakku. Wichtig ist: Der Antrag muss vor Anschaffung des Speichers gestellt werden. Der Staat übernimmt bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten einer Solarbatterie als Tilgungszuschuss: maximal 600 Euro bei neuen Anlagen und 660 Euro bei der nachträglichen Speicherinstallation, jeweils pro Kilowatt Solarstromanlagen-Leistung. Für die nach dem 1.1.2013 errichteten Photovoltaik-Anlagen kann die staatliche Finanzspritze für die Nachrüstung mit einem Solarstromspeicher beantragt werden.




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