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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


12.01.2018

Sondierungspapier: Klimaschutz ja, aber nicht 2018

Die Spitzen von Union und SPD haben am 12.01.2018 ein 28-seitiges Sondierungspapier für die Aufnahme von Koalitionsgesprächen vorgelegt. Darin gibt es ein Bekenntnis zu den Klimaschutzzielen, das 2030-Ziel soll sogar gesetzlich festgeschrieben werden – schon 2019 soll eine rechtlich verbindliche Umsetzung verabschiedet werden. Auch zum Klimaschutzziel 2020 soll sich eine GroKo-Neuauflage bekennen, in dem Sondierungspapier wird es aber dennoch zwischen den Zeilen aufgegeben: Die Lücke zur Zieler

Ihrer eigenen Regierungsarbeit der letzten vier Jahren in Sachen Klimaschutzziele haben die Parteispitzen mit dem Sondierungspapier ein schlechtes Zeugnis ausgestellt, denn offensichtlich wurden wesentlich Hausaufgaben nicht erledigt und es existiert kein tauglicher Plan. Im Sondierungspapier heiß es:

„Wir werden eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure aus Politik, Wirtschaft, Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einsetzen, die bis Ende 2018 ein Aktionsprogramm mit folgenden Elementen erarbeiten soll:

  • Maßnahmen, um die Lücke zur Erreichung des 40 %-Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu reduzieren,
  • Maßnahmen, die das 2030-Ziel für den Energiesektor zuverlässig erreichen, einschließlich einer umfassenden Folgeabschätzung
  • einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen und
  • die finanzielle Absicherung für den notwendigen Strukturwandel in den betroffenen Regionen und einen Fonds für Strukturwandel aus Mitteln des Bundes.

Ein paralleles Vorgehen soll für den Bau- und Verkehrssektor erfolgen.“

Bemerkenswert ist, dass das Sondierungspapier – wie viele andere Studien und Aussagen – aus der Energiewende eine reine Stromwende macht. Das wirft die Frage auf, wie viel Fachkompetenz eigentlich beim Aushandeln und Gegenlesen zugegen war. Jedenfalls können sich die folgenden Festlegungen nur auf den Stromsektor beziehen.

„Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Unter diesen Voraussetzungen streben wir einen Anteil von etwa 65 % Erneuerbarer Energien bis 2030 an [Anmerkung der Redaktion: Bisher sieht das Klimaschutzziel für erneuerbare Energien ein Anteil am Bruttoendenergieverbrauch von 30 % und einen Anteil am Bruttostromverbrauch von mindestens 50 % vor]. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss deutlich erhöht werden, auch um den zusätzlichen Strombedarf zur Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehr, in Gebäuden und in der Industrie zu decken.

Vorgesehen ist eine Sonderausschreibung, mit der acht bis zehn Mio. t CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je 4 GW Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie ein Offshore-Windenergiebeitrag zugebaut werden, je zur Hälfte wirksam in 2019 und 2020. Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze. Wir wollen

  • weitere Anstrengungen zum Ausbau und zur Modernisierung der Energienetze (Netzausbaubeschleunigungsgesetz).
  • die Sektorenkoppelung in Verbindung mit Speichertechnologien voranbringen.
  • die Kraft-Wärme-Kopplung weiterentwickeln und umfassend modernisieren.“

Hoffentlich wird im Koalitionsvertrag mehr Klartext geschrieben, damit nicht irgendwann das wilde Deuten anfängt. Ein weiteres Beispiel aus dem Sondierungspapier: „Im Bereich der energetischen Gebäudesanierung werden die Anforderungen der EnEV 2016 weiterhin maßgeblich sein, damit weiterer Kostenauftrieb für die Mietpreise vermieden wird. Die anzustrebenden CO2-Einsparungen können auch auf Quartiers- und Siedlungsebene bilanziert werden.“

Das Sondierungspapier zum Nachlesen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater