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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


19.11.2010

Solarwärme: Fördertopf für 2010 noch nicht ausgeschöpft

Die Fördermittel, die der Staat für den Bau von Solarwärmeanlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen für dieses Jahr zur Verfügung stellt, sind noch nicht ausgeschöpft.

Für die Beantragung der sogenannten Innovationsförderung müssen lediglich ein Angebot und ein vorhabenbezogenes Anlagenschema für die Solarthermieanlage vorliegen, der Bau der Anlage kann dann innerhalb der kommenden neun Monate erfolgen. Häufig übernehmen Solarfachbetriebe bzw. Hausbanken die Antragstellung für den Hausbesitzer.

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern erhalten Fördergelder, wenn sie eine Solarwärmeanlage zur reinen Warmwasserbereitung oder zur Heizungsunterstützung installieren lassen. 180 Euro Förderung pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche stellt der Bund im Marktanreizprogramm bereit. Gefördert werden Solaranlagen ab 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohnungen befinden. Außerdem muss die Anlage bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kollektoren müssen beispielsweise das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ tragen. Der Förderantrag ist vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen jedoch bereits vor Antragstellung erbracht werden.

„Die Förderampel steht auf grün. Es lohnt sich, jetzt Fördermittel zu beantragen“, erklärt Dr. Karin Freier, Referatsleiterin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. „Wenn die Innovationsförderung einmal bewilligt ist, dann ist der Förderbetrag für den Antragsteller fest reserviert. Allerdings muss die Anlage dann innerhalb der nächsten neun Monate auch gebaut werden“. Andernfalls verfielen die Fördermittel und der Antrag müsse neu gestellt werden. Ein Blick auf die Förderampel unter www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/foerderampel.html zeige Solarinteressenten sofort, ob noch ausreichend Haushaltsmittel zur Förderung erneuerbarer Energien verfügbar sind.

Die bundesweite Kampagne „Solar – so heizt man heute“, die vom Bundesumweltministerium, dem BSW Solar und dem BDH unterstützt wird, informiert Vermieter über die Technik, die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Errichtung einer Solarthermieanlage und die spezifischen Vorteile von Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern. Produkt- und firmenneutrales Infomaterial steht unter www.solarwaerme-info.de/downloads zum Download bereit. Unter www.solarwaerme-info.de/bestellen kann die Broschüre „Solarwärme für Mehrfamilienhäuser“ kostenlos angefordert werden.

www.solarwaerme-info.de



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