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Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung,
hat der Staat festgelegt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen
oder ähnliche Einrichtungen (z. B. in einigen Bundesländern Dunstabzugsanlagen) in welchen Zeiträumen durch einen für diese Aufgaben bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.


Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. ausgetauschten Feuerungsanlagen aufgedeckt wurden. Des weiteren wurden bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt.


Meine Aufgaben:


Brandschutz

  • Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
     
  • Regelmäßige Überprüfung der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
     
  • Teilnahme an der örtlichen Brandschutzschau als Sachverständiger
     
  • Feststellung von Mängeln, Unterbreitung von Abhilfevorschlägen zur Mängelbeseitigung
     
  • Überprüfung von gewerblichen Dunstabzugsanlagen
     
  • Unterbreitung von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft


Sicherheit

  • Überprüfung und Abnahme neu erstellter oder ausgetauschter Feuerungsanlagen
     
  • Erstellen von amtlichen Abnahmebescheinigungen
     
  • Messtechnische Überwachung der Verbrennungsqualität von Feuerungen zur Verminderung von Schadstoffen wie Kohlenmonoxid
     
  • Reinigen und Überprüfen von Lüftungsanlagen und Entsorgen von Ablagerungen zur Erhaltung der Raumlufthygiene
     
  • Überprüfen von Störungsmeldungen vor Ort und Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen


Umweltschutz

  • Kehren und Reinigen von Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten zur Kontrolle, ob schädliche Abgase ordnungsgemäß aus dem Wohnbereich von Menschen abgeführt werden
     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen und  Vergleichen mit Grenzwerten. Bei Nichteinhaltung erfolgt die Meldung an den Betreiber oder  
    Eigentümer. Überwachung der Abstellung dieser Mängel

     
  • Messen, Feststellen und Analysieren von Schadstoffen in Abgasen von Feuerungsanlagen zur   Verbrennungsoptimierung
     
  • Überprüfung von Einrichtungen zur Lagerung oder Entsorgung von Rückständen aus Feuerungsanlagen


Beratung

  • Informieren der Kunden über Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im öffentlichen Auftrag
     
  • Aufzeigen von Alternativen bei der Mängelbeseitigung
     
  • Beratung der Kunden bei der Planung und Vorbereitung von baulichen Änderungen sowie bei Neuerstellung bzw. Änderungen an Feuerungsanlagen
     
  • Beratung der Kunden im sparsamen Umgang mit Energie im eigenen und öffentlichem Interesse
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Energienews


04.04.2018

Solarwärme-Checks zeigen Optimierungsbedarf auf

Ausgewählte Ergebnisse

Besonders auffällig ist, dass die Effizienz bei über 65 % der thermischen Solaranlagen nicht mit den vorhandenen Einrichtungen überprüft werden kann, da kein Wärmemengenzähler eingebaut wurde. „Der Einbau von Wärmemengenzählern bei thermischen Solaranlagen sollte Pflicht für eine öffentliche Förderung der Anlagen werden“, schlägt Stefan Materne, Referent Versorgungstechnik bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale, vor.

Die Untersuchung zeigt des Weiteren, dass es bei knapp der Hälfte der Anlagen Probleme oder Reparaturen gab und 7 % gar nicht funktionieren. Für 58 % der Anlagen liegen keine Dokumentationsunterlagen vor, wodurch die nachträgliche Optimierung selbst für einen Fachmann schwierig wird. Fast zwei Drittel der Anlagenbesitzer haben keinen Wartungsvertrag abgeschlossen, was dazu beiträgt, dass Störungen oder Totalausfälle der Anlage lange unbemerkt bleiben.

Auffällig ist außerdem, dass Schwerkraftbremsen nicht funktionieren und so ermöglichte Fehlzirkulationen den Solarertrag zu großen Teilen vernichten. Zusätzlich genügt die Mehrzahl der Anlagen nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Dämmung von Leitungen und Armaturen.

Das rät die Verbraucherzentrale

Tipps für Verbraucher: Den Eigentümern von thermischen Solaranlagen rät die Verbraucherzentrale, die Solaranlage als Gesamtsystem optimieren zu lassen und das regelungstechnische Zusammenspiel mit der Heizung zu überprüfen. Hierfür bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale das Beratungsangebot „Solarwärme-Check“ an. Zusätzlich sollten Dokumentationsunterlagen vom Hersteller angefordert und ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Bei Neuanlagen sollte eine Überprüfung der Effizienz unbedingt während der Gewährleistungsfrist erfolgen.

Für das Beratungsangebot „Solarwärme-Check“ zahlen Verbraucher 40 Euro und damit nur einen kleinen Teil des Gesamtbetrags. Den verbleibenden Anteil des Originalpreises von 422,45 Euro pro Fall zahlt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Empfehlungen an die Geräteindustrie: Die Regelungen der Anlagen sollten für den Verbraucher und den Handwerker leichter bedienbar gestaltet werden. Dadurch würde es einfacher werden, Anpassungen vorzunehmen und die Systeme würden nicht mit Werkseinstellungen betrieben. Insbesondere die teilweise mangelnde Abstimmung der Regelungen der Solaranlage und des Heizkessels ist sehr problematisch beim Ziel, die vorhandenen Sparpotenziale auch zu realisieren. Alle Anlagen sollten Einrichtungen haben, die den Wärmeertrag der Anlage messen.

Empfehlungen an das Handwerk: Mit die wichtigste Rolle bei der Anlagenoptimierung spielt aber das Handwerk. Ein höherer Schulungsbedarf scheint notwendig zu sein, der auch zu einer höheren Sensibilisierung gegenüber dieser Technik führt, die bei komplizierten Anlagenkonzepten hydraulisch und regelungstechnisch sehr anspruchsvoll ist. Grundsätzlich sind hydraulisch einfache Systeme zu bevorzugen. Standardmäßig sollte die Installationsfirma ein Angebot zur regelmäßigen Wartung abgeben und Bedienungs- und Dokumentationsunterlagen dem Ratsuchenden übergeben. Die Einweisung des Kunden in die Funktion und Bedienung der Solaranlage ist ebenso Pflicht wie die genaue Abstimmung des regelungstechnischen Zusammenspiels mit der Heizungsanlage.

Für GEB 05-2018 ist ein Fachartikel mit vertiefenden Einblicken in die Ergebnisse geplant.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater